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Deregulierung
Privatisierung; Liberalisierung

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De|re|gu|lie|rung 〈f. 20das Deregulieren, das Dereguliertwerden

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De|re|gu|lie|rung, die; -, -en:
das Deregulieren.

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Deregulierung
 
[lateinisch], wirtschaftspolitisches Programm, v. a. im Rahmen angebotsorientierter Wirtschaftspolitik, zur Reduzierung staatlicher Eingriffe (Regulierung) in das Marktgeschehen. Deregulierung verfolgt das Ziel, ineffiziente Normen und ordnungsrechtliche Vorschriften sowie Marktzutrittsbeschränkungen abzubauen, um für Unternehmen größere Entscheidungsspielräume zu schaffen, wirtschaftliches Wachstum zu begünstigen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Schattenwirtschaft einzudämmen. Der Staat soll sich durch die Zurücknahme von gesetzlichen Reglementierungen auf die Schaffung von Rahmenbedingungen für die marktwirtschaftliche Selbststeuerung beschränken. Ende der 1970er-Jahre wurde in den USA eine allgemeine Deregulierung eingeleitet, die v. a. die Bereiche Telekommunikation, Luftfahrt und Energiewirtschaft betraf und durchaus zu Kostensenkungen sowie erweiterten Beschäftigungsmöglichkeiten führte. In Deutschland wurden von einer unabhängigen Expertenkommission (Deregulierungskommission) Deregulierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die u. a. das Bau-, Sozial-, Arbeits- und Umweltrecht, die Abschaffung wettbewerblicher Ausnahmebereiche sowie (Re-)Privatisierungen betreffen, sind jedoch nicht unumstritten. Post- und Bahnreform zählen zu den bedeutsamen Deregulierungsmaßnahmen in Deutschland.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Deregulierung: Grundzüge
 
Wachstumspolitik: Grundzüge
 

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De|re|gu|lie|rung, die; -, -en: das Deregulieren: Japan ... nennt als Prioritäten seiner Politik die weitere D. seiner nationalen Kapitalmärkte (NZZ 14. 4. 85, 15).

Universal-Lexikon. 2012.