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Ku|ra|tor 〈m. 23〉
1. Beamter in der Universitätsverwaltung
2. Verwalter (einer Stiftung)
3. 〈im Museum〉 wissenschaftl. Leiter einer Sammlung
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Ku|ra|tor, der; -s, …oren [lat. curator = Bevollmächtigter, Vormund]:
1. (österr. Rechtsspr., sonst veraltet) Vormund.
2. Treuhänder einer Stiftung o. Ä.
3. Beamter an einer Universität, der das Vermögen verwaltet u. Rechtsgeschäfte wahrnimmt.
4. (wissenschaftlicher) Leiter eines Museums, einer zoologischen Sammlung, einer Ausstellung o. Ä.
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Kurator
[lateinisch »Bevollmächtigter«, »Vormund«] der, -s/...'toren,
1) Hochschulwesen: Aufsichtsbeamter des Staates an Hochschulen zur Verwaltung des Vermögens und der Kassen sowie zur Wahrnehmung der Rechtsgeschäfte; im 18./19. Jahrhundert in Preußen zur Dezentralisierung der Universitäts-Verwaltung eingeführt; heute vereinzelt noch an traditionsreichen Universitäten.
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Ku|ra|tor, der; -s, ...oren [lat. curator = Bevollmächtigter, Vormund]: 1. (veraltet) Vormund. 2. Treuhänder einer Stiftung o. Ä. 3. Beamter an einer Universität, der das Vermögen verwaltet u. Rechtsgeschäfte wahrnimmt. 4. (wissenschaftlicher) Leiter eines Museums, einer zoologischen Sammlung, einer Ausstellung o. Ä.: Als er noch K. für Reptilien im Zoo von St. Louis war, biss ihn eine afrikanische Gabunviper (Grzimek, Serengeti 182).
Universal-Lexikon. 2012.