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Pạrt 〈m. 1〉
1. Teil, Anteil
2. Anteil am Eigentum eines Schiffs (Schiffs\Part)
3. Stimme (eines Gesangs- od. Instrumentalstücks)
4. Rolle (im Theaterstück)
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1. <Pl. -s, auch: -e>
a) (Musik) Stimme eines Instrumental- od. Gesangstücks;
b) Rolle in einem Theaterstück, in einem Film.
2. <Pl. -en> (Kaufmannsspr.) Anteil des Miteigentums an einem Schiff.
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I Pạrt
1) Musik: die für ein Instrument oder für den Gesang bestimmte Stimme (Partie) einer Komposition. (colla parte)
2) Seehandelsrecht: Schiffspart, Miteigentumsanteil eines Mitreeders an Schiff und Zubehör. Partenreederei, Vereinigung mehrerer Personen zum (Geld-)Erwerb durch Seefahrt mittels eines ihnen gemeinsam gehörenden Schiffes (§ 489 HGB).
Part,
Stimme.
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Pạrt, der; -s, -s, auch: -e [mhd. part(e) < (a)frz. part < lat. pars, ↑Partei]: 1. <Pl. -s, auch: -e> a) (Musik) Stimme eines Instrumental- od. Gesangstücks: sie saß vor dem Klavier und übte ihren P. für das Kammerkonzert; b) Rolle in einem Theaterstück, in einem Film: seinen P. einstudieren; den P. des Helden spielen; Die kleineren -s waren durchweg typenscharf besetzt, zum Schluss gab es ... Beifall (MM 17. 1. 66, 18); die Probeaufnahmen für einen Kriegsfilm, in dem er den P. des desertierten Helden übernommen hatte (Bieler, Mädchenkrieg 482); Ü Dann ist der Haushalt natürlich auch ihr P. Eine glatte Rechnung (Dierichs, Männer 252). 2. <Pl. -en> (Kaufmannsspr.) Anteil des Miteigentums an einem Schiff.
Universal-Lexikon. 2012.