* * *
Vi|deo|ka|me|ra ['vi:deokaməra], die; -, -s:Kamera zur Aufnahme von Filmen auf Videobändern:
der Film ist mit einer Videokamera gedreht.
* * *
Vi|deo|ka|me|ra 〈[ vi:-] f. 10〉 kleine, tragbare Fernsehkamera zur Anfertigung eigener Filme, die auf Videokassetten gespeichert werden
* * *
Vi|deo|ka|me|ra, die:
Kamera zur Aufnahme von Filmen auf Videobändern.
* * *
I Videokamera
[v-], kompakte, leichte elektronische Kamera für Bild- und oft zugleich Tonaufnahmen. Videokameras werden z. B. eingesetzt als tragbare Reportagekameras, zur Beobachtung und Registrierung von Bewegungsabläufen (u. a. Straßen-, Rollfeld- und Rangierverkehr, Sportereignisse), im Bereich der Gelände-, Raum-, Objekt-, Prozessablauf- und Personenkontrolle sowie für Lehr- und Forschungszwecke (u. a. Demonstration von Experimenten, medizinischen Eingriffen, Vorgängen unter dem Mikroskop). Die Videokamera ist häufig als tragbare Handkamera ausgeführt und enthält alle zur Umwandlung und Aufbereitung der optischen und akustischen Eingangssignale in elektrische Ausgangssignale notwendigen Baugruppen. Als Handycam bezeichnet man eine kleine, handliche Videokamera.
Das aufzunehmende Bild wird durch ein Kameraobjektiv (auswechselbares oder elektrisch gesteuertes Zoomobjektiv) und umschaltbare Filter auf die lichtempfindliche Schicht (Photoschicht) des bildwandelnden Bauelements projiziert. Röhrenbestückte Videokameras mit einem Vidikon als bildwandelndem Bauelement sind heute weitestgehend durch Kameras mit lichtempfindlichen Halbleitersensoren (CCD) abgelöst. Dabei wird das Bild in eine Vielzahl von Bildpunkten zerlegt. Jeweils drei Punkte bilden eine Einheit; die Anteile der Farben Rot, Grün und Blau werden mit einem integrierten Komplementärfarbfilter ermittelt. Die Helligkeit jedes in die Grundfarben zerlegten Bildpunktes wird in den nachfolgenden elektronischen Schaltungen in Videosignale umgewandelt, die über ein Kamerakabel einem Monitor, einem Videorekorder oder auch einem Fernsehempfänger zugeleitet werden. Im Kabel verlaufen außerdem häufig Steueradern für die Fernbedienung des Videorekorders vom Kamerahandgriff aus sowie für die Stromversorgung. Die Aufnahmeszene wird je nach Betriebsart mit einem elektronischen Sucher (Minifernsehbildröhre beziehungsweise LCD) oder über den Monitor gewählt und beobachtet. Zur Tonaufnahme dient ein der Videokamera integriertes (Richt-)Mikrofon, dem gegebenenfalls externe Mikrofone (z. B. für Stereoaufnahmen) zugeschaltet werden können. (Fernsehen)
II
Videokamera,
kompakte, leichte Kamera, in der die optischen und akustischen Eingangssignale in elektrische Ausgangssignale umgewandelt und aufgezeichnet werden. Das aufzunehmende Bild wird durch ein übliches Kameraobjektiv auf die lichtempfindlichen Elemente eines CCD-Sensors projiziert (CCD). Dabei wird das Bild in eine Vielzahl von Bildpunkten zerlegt. Jeweils drei Punkte bilden eine Einheit; sie stehen für die Farben Rot, Grün und Blau (RGB-Farbmodell); ihre Helligkeiten werden als elektrische Signale über ein Kabel einem Monitor, einem Videorekorder oder einem Fernsehempfänger zugeleitet. Die Aufnahmeszene wird mit einem eingebauten Sucher (kleines LCD) gewählt und beobachtet. Ist in die Videokamera ein Videorekorder integriert, so bezeichnet man das Gesamtgerät als Camcorder.
Zur Tonaufnahme dient ein eingebautes Mikrofon, dem gegebenenfalls externe Mikrofone (z. B. für Stereoaufnahmen) zugeschaltet werden können.
Aufgezeichnet werden die Signale bei analogen Camcordern auf Magnetbändern (VHS), bei digitalen Modellen neben Magnetbändern auch auf DVDs und Festplatten.
* * *
Vi|deo|ka|me|ra, die: Kamera zur Aufnahme von Filmen auf Videobändern: Die Teilnehmerinnen analysierten dabei Fernsehfilme, produzierten mit der V. Eigenbeiträge (MM 31. 1. 73, 18).
Universal-Lexikon. 2012.