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Fatalismus
Schicksalsergebenheit

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Fa|ta|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉 = Schicksalsglaube [zu lat. fatalis „vom Schicksal gesandt“]

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Fa|ta|lịs|mus, der; -, …men (bildungsspr.):
1. <o. Pl.> Haltung, bei der die Ergebenheit in die als unabänderlich hingenommene Macht des Schicksals das Handeln bestimmt.
2. fatalistische Einstellung, Idee, Äußerung.

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Fatalịsmus
 
der, -, eine Lebenshaltung, die verschiedene Formen annehmen kann: Religiöser Fatalismus meint den Glauben, dass die Geschicke des Menschen und der Welt von einer göttlichen Schicksalsmacht gelenkt werden, der niemand entrinnen kann. In der griechischen Mythologie waren ihr sogar die Götter unterworfen. Die christliche Lehre hat den Fatalismus schon früh verworfen (Augustinus), ihn später, insbesondere in Abgrenzung gegenüber dem Islam, strikt abgelehnt. Dort ist der Wille Allahs allbestimmend, unabänderlich, oft auch undurchschaubar; er bestimmt das Geschick der Menschen nach orthodoxer Lehre durch Prädestination. »Islam« heißt »Hingabe (an Gott)«. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Fatalismus ohne spezifisch religiöse Bedeutung und benennt nur die Überzeugung, einer unentrinnbaren gesetzmäßigen Notwendigkeit des Geschehensablaufes unterworfen zu sein.
 
In der Philosophie findet sich der Fatalismus z. B. in der Lehre der Stoa und bei F. Nietzsche, wenn er von der Bejahung des Daseins, der ewigen Wiederkehr der Dinge (amor fati) spricht; theoretisch hat der Fatalismus bereits in der Antike in Verbindung mit dem Problem der Freiheit Interesse erweckt (Lukrez; später: F. H. Jacobi; J. G. Fichte); seit I. Kant, der versuchte, den Fatalismus auf eine »faule Vernunft« zurückzuführen, gelten Fatalismus und Freiheitsproblem jedoch als voneinander getrennt.
 
Literatur:
 
W. Engel: Die Schicksalsidee im Altertum (1926);
 H. Ringgren: Studies in Arabian fatalism (Uppsala 1955);
 
Mensch, Schicksal u. Tod, hg. v. U. Studer-Salzmann (Bern 1963);
 F. Kaulbach: Sprachen der ewigen Wiederkunft (1985);
 R. Otto: Das Heilige (Neuausg. 1987);
 Alexander von Aphrodisias: Über das Schicksal - De fato (1995, dt. u. griech.).

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Fa|ta|lịs|mus, der; - (bildungsspr.): Haltung, bei der die Ergebenheit in die als unabänderlich hingenommene Macht des Schicksals das Handeln bestimmt: man kann sich auf den F. zurückziehen und die tätige Hilfe ... durch grimmige Ironien ... ersetzen (Zwerenz, Kopf 151).

Universal-Lexikon. 2012.