sexuelle Enthaltsamkeit
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Keusch|heit 〈f. 20; unz.〉
1. das Keuschsein, keusches Wesen
2. keusches Leben
● sich lebenslang seine \Keuschheit bewahren
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a) sexuelle Enthaltsamkeit:
ein Priester muss K. geloben;
b) Sittsamkeit;
c) moralische Reinheit, Integrität.
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Keuschheit
[mittelhochdeutsch kiusch(e)heit, zu althochdeutsch kūski, ursprünglich wohl »(der christlichen Lehre) bewusst«, von lateinisch conscius »eingeweiht«, »bewusst«], im engeren Sinn sexuelle Enthaltsamkeit; im weiteren Sinn kann auch die Sexualität in einer monogamen Liebesbeziehung oder Ehe als keusch bezeichnet werden. - Viele Religionen kennen zeitweilige oder ständige Keuschheit im Sinne von kultisch-ritueller Reinheit, da oft das Geschlechtliche mit der Vorstellung dämonisch-verunreinigender Mächte oder unreiner Geister verbunden ist. - Im Christentum erlangte die Keuschheit im Ideal der Jungfräulichkeit als Zeichen der konsequenten Nachfolge Jesu Christi bereits in der frühen Kirche große Bedeutung und wurde zum wesentlichen Bestandteil des christlichen Vollkommenheitsideals, das seine geschichtlichen Ausprägungen besonders im Keuschheitsgelübde des Mönchtums und in der Zölibatsverpflichtung der katholischen Priester und orthodoxen Bischöfe fand. Der Begriff kommt im Neuen Testament nur selten vor, wobei vorrangig die sexuelle Beherrschung im Gegensatz zu Zügellosigkeit und Ehebruch (Titusbrief 1, 5 ff.), übertragen auch die Reinheit im Denken und Handeln (1. Timotheusbrief 4,12) gemeint ist.
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Keusch|heit, die; - [mhd. kiusch(e)heit]: a) sexuelle Enthaltsamkeit: ein Priester muss K. geloben; ... wird das dazugehörige Ideal unbedingter außerehelicher K. ebenso wenig außer Kraft zu setzen sein (Schelsky, Soziologie 37); b) Sittsamkeit: Die raffinierte und wunderliche K. der großen Schauspielerin (K. Mann, Mephisto 196); c) moralische Reinheit, Integrität: die K. der Seele: Boulez macht keine falschen Bögen, und er zieht nicht fälschend zusammen, sondern legt offen. Das macht die K. seines Dirigierens aus (Spiegel 46, 1982, 245).
Universal-Lexikon. 2012.