verscherzen (umgangssprachlich); einbüßen
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ver|wịr|ken 〈V. tr.; hat〉 (durch eigene Schuld) sich verscherzen, den Anspruch auf etwas verlieren ● (sich) jmds. Gunst, Wohlwollen \verwirken; er hat sein Leben verwirkt er muss seine Schuld mit dem Leben bezahlen, er wird zum Tode verurteilt werden; (sich) ein Recht \verwirken
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ver|wịr|ken <sw. V.; hat [mhd. verwirken = einfassen, verlieren, ahd. firwirken= verlieren]:
(geh.) durch eigene Schuld einbüßen, sich verscherzen:
jmds. Vertrauen, Gunst, Sympathie v.;
das Recht zu, den Anspruch auf etw. v.;
sie hat ihr Leben verwirkt (muss eine Schuld durch den Tod sühnen).
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ver|wịr|ken <sw. V.; hat [mhd. verwirken = einfassen, verlieren, ahd. firwirken= verlieren]: a) (geh.) durch eigene Schuld einbüßen, sich verscherzen: jmds. Vertrauen, Gunst, Sympathie v.; Es ist zu spät. Ich habe alles verwirkt. Ich bin allein (Strauß, Niemand 30); das Recht zu, den Anspruch auf etw. v.; ... dass Confini bereits zu Lebzeiten sein Vermögen verwirkt habe und daher auch nichts hinterlassen konnte (NJW 19, 1984, 1082); sie hat ihr Leben verwirkt (muss eine Schuld durch den Tod sühnen); ∙ b) (durch eigene Schuld) sich zuziehen; verdienen: ... und die Strafe, die er verwirkt, ihm erlassen sein sollte (Kleist, Kohlhaas 84).
Universal-Lexikon. 2012.