Taika|reform,
645 n. Chr. in Japan nach dem erzwungenen Rücktritt von Kaiserin Kōgyoku (* 594, ✝ 661) mit einem Treueid der höheren kaiserlichen Mitarbeiter begonnene, nach der für eine unbestimmte Zeit gewählten Devise »Taika« (Große Reform, Großer Wandel) benannte Reform, in deren Verlauf 646 ein kaiserlicher Reformedikt erlassen wurde und bis 649 weitere wichtige Schritte zu einer politisch-gesellschaftlichen Neuordnung folgten. In der Taikareform vollzog sich die Umgestaltung Japans in einen zentralistischen Beamtenstaat nach chinesischem Muster. Die Hauptstadt wurde nach Naniwa (dem heutigen Ōsaka) verlegt, das Kanzleramt eingeführt. Der Kaiser verfügte als absoluter Herrscher die Überführung von Grund und Boden in Staatseigentum und die Auflösung der persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse. Dem Staat Dienende wurden als Beamte besoldet. Neben der Kodifizierung des Rechts und der Neuordnung des Steuerwesens galten spätere Schritte der Neugestaltung der Sozialstruktur. Die Taikareform fand im Taihōcodex (701) ihren Abschluss.
Universal-Lexikon. 2012.