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Trak|tor ['trakto:ɐ̯], der; -s, Traktoren [trak'to:rən]:(besonders in der Landwirtschaft verwendete) Zugmaschine:
mit dem Traktor aufs Feld fahren.
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Trạk|tor 〈m. 23〉 meist durch Dieselmotor angetriebenes Schleppfahrzeug [zu lat. tractus, Part. Perf. von trahere „ziehen, schleppen“]
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1. speziell zum Ziehen von angehängten Lasten, bes. von landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten, dienendes Kraftfahrzeug.
2. (EDV) Vorrichtung am ↑ Drucker (2), die zur Bewegung bzw. zur Positionierung von Endlospapier dient.
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I Trạktor
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Agrartechnik: Technische Verfahren und Maschinen
Traktor
[dt. »Zuggerät«] der, (Stachelwalzenantrieb, Endlospapiereinzug), eine Vorrichtung zum Transport von Endlospapier. Sie besteht aus zwei Rädern oder schmalen Walzen, die mit Kunststoffnoppen bestückt sind. Diese greifen in die Randlochungen des Endlospapiers und transportieren es durch Drehung.
Man unterscheidet zwischen Zug- und Schubtraktor.
- Der Zugtraktor ist hinter dem Druckkopf, also kurz vor der Papierausgabevorrichtung, angebracht, er zieht somit das Papier aus dem Drucker heraus.
- Der Schubtraktor befindet sich vor dem Druckkopf, er schiebt (im Gegensatz zur wörtlichen Bedeutung von »Traktor«) das Papier durch den Drucker zum Druckkopf und schließlich aus dem Drucker heraus.
Ein moderneres Transportverfahren für Endlospapier, das keine gelochten Seitenränder benötigt, stellt der Friktionsantrieb dar.
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Universal-Lexikon. 2012.