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Schauprozesse
Schauprozesse,
 
Gerichtsverfahren mit politischem Demonstrationseffekt in diktatorischen Staaten, meist im Rahmen von politischen Säuberungen. Sie dienen dazu, propagandistische Wirkungen in der breiten Öffentlichkeit zu erzielen, politisch missliebige Personen zu beseitigen und zugleich die Bevölkerung einzuschüchtern. Der Ablauf eines Schauprozesses ist vielfach zwischen Gericht und Anklagebehörde verabredet; die Öffentlichkeit im Gerichtssaal wird durch ein ausgesuchtes, regimetreues Publikum nur scheinbar hergestellt. Charakteristisch für Schauprozesse sind weitgehende, oft durch Gehirnwäsche erpresste Schuldbekenntnisse und hohe Strafen.
 
Schauprozesse waren u. a. die Gerichtsverfahren in der Sowjetunion besonders zur Zeit der Großen Tschistka (Höhepunkt die drei Moskauer Schauprozesse 1936-38), im nationalsozialistischen Deutschland gegen Kommunisten (Reichstagsbrand) und (vor dem »Volksgerichtshof«) gegen die Angehörigen der Widerstandsbewegung. Die stalinistischen Schauprozesse im Ostblock richteten sich v. a. gegen kirchliche Würdenträger (u. a. Kardinal J. Mindszenty, 1948/49) oder gegen Politiker (u. a. 1947 I. Maniu, 1949 L. Rajk und T. Kostow, 1952 R. Slánský, 1957 W. Janka und W. Harich).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Sowjetunion: Die UdSSR und der Ostblock
 

Universal-Lexikon. 2012.