Raum mit vielfältigen grenzüberschreitenden Kooperationen öffentlicher und privater Institutionen, bestehend aus dem Saarland, der französischen Region Lothringen (Lorraine) und dem Großherzogtum Luxemburg sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Kooperation aus weiteren angrenzenden Gebieten in Rheinland-Pfalz und in Wallonien. In seiner engsten Abgrenzung umfasst dieser Raum 28 700 km2 mit 3,8 Mio. Einwohner, in seiner weitesten 67 400 km2 mit 10,9 Mio. Einwohnern. Oberzentren im engeren Saar-Lor-Lux sind Saarbrücken, Metz, Nancy und Luxemburg-Stadt. Unscharfe Abgrenzung des Saar-Lor-Lux und fehlende besondere Befugnisse erschweren eine Identifikation der Bevölkerung mit »ihrem« Raum. Grenzüberschreitende Kooperationen finden mehrheitlich in einem weitgehend rechtsfreien beziehungsweise informellen Rahmen statt; auf politischer Ebene der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) als gegenseitiger Meinungsaustausch; auf Verwaltungsebene als zwischenstaatliche Regierungskommission, die ihrerseits Arbeitsgruppen (z. B. Raumordnung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt) zur Vorbereitung von Beschlüssen einsetzt, die jedoch nur von den regional zuständigen Regierungen umgesetzt werden können; auf kommunaler Ebene als Forum für grenzüberschreitende Kontakte. Die meisten Kooperationserfolge sind bislang Einzelvereinbarungen, z. B. im Bereich des Infrastrukturausbaus. Weitere Ziele der Kooperationen sind kurzfristig die Einrichtungen grenzüberschreitender Städtenetzwerke und langfristig gemeinsame Planungen.
Probleme von Grenzregionen. Das Beispiel »SAAR-LOR-LUX-«Raum, hg. v. W. Brücher u. P. R. Franke (1987);
S. Raich: Grenzüberschreitende u. interregionale Zusammenarbeit in einem »Europa der Regionen« (1995).
Universal-Lexikon. 2012.