Arbeitsgruppen,
Personalwesen: kleine soziale Einheiten in einer auf wirtschaftlichem Ziele gerichteten Organisation, denen begrenzte Teilaufgaben zur gemeinsamen Erfüllung übertragen werden. Hierbei bestehen weitgehende Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume bei der Organisation der Gruppenarbeit (z. B. selbstständige Festlegung der Arbeitsmethoden und des Arbeitsablaufs), jedoch bleibt die Abhängigkeit von anderen Arbeitsgruppen des Betriebes erhalten. Neue Strategien der Arbeitsorganisation (Leanproduction) haben zur Bildung von teilautonomen Arbeitsgruppen geführt, die im Rahmen des ihnen eingeräumten Spielraums neben ausführenden Tätigkeiten auch Aufgaben der Arbeitsvorbereitung und -organisation sowie der Ergebniskontrolle übernehmen. Voraussetzung ist, dass jedes Mitglied der Arbeitsgruppe in der Lage ist, unterschiedliche Tätigkeiten auszuüben, und flexibel eingesetzt werden kann. Ziel dieser weitgehenden Verselbstständigung der Arbeitsgruppen ist Abbau von Hierarchien, Stärkung der Eigenverantwortung und des Engagements sowie Senkung der Fehlzeiten.
Universal-Lexikon. 2012.