Rechtsvergleichung,
der Vergleich von Rechtsinstituten verschiedener Rechtsordnungen. Die Methode der Rechtsvergleichung besteht darin, von einem bestimmten Regelungsproblem auszugehen (z. B. Ehescheidung, Produkthaftung), die verschiedenen vorhandenen Lösungen zu ermitteln und zu vergleichen. Die Rechtsvergleichung benutzt Gesetze, Rechtsprechung und die Regeln der Rechtswissenschaft; auch die Ergebnisse der Rechtstatsachenforschung werden verwendet. Da die einzelnen Rechte in Gruppen verwandt sind (Rechtsfamilie), z. B. angloamerikanischer Rechtskreis des Common Law, ist die Kenntnis von deren Eigenart grundlegend. Die praktische Bedeutung der Rechtsvergleichung liegt u. a. im Bereich der Vorarbeiten für die Gesetzgebung und der Rechtsangleichung; ferner im internationalen Rechtsverkehr. - Mit der Rechtsvergleichung beschäftigen sich besonders die deutschen Max-Planck-Institute für ausländisches und internationales Recht.
International encyclopedia of comparative law, hg. v. R. David u. a., auf zahlr. Bde. ber. (Tübingen 1971 ff.);
M. Rheinstein: Einf. in die R. (21987).
Universal-Lexikon. 2012.