Realisations|prinzip,
einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, der den Zeitpunkt des Ausweises von Erträgen und die Bewertung noch nicht abgesetzter Erzeugnisse und Leistungen in Buchführung und Jahresabschluss regelt. Erträge dürfen nach dem Realisationsprinzip erst zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges auf den Abnehmer einer Lieferung von Erzeugnissen beziehungsweise der Leistung von Diensten (einschließlich Rechnungsstellung) ausgewiesen werden (§ 252 Absatz 4 HGB). Vor diesem Zeitpunkt erfolgt der Ausweis der Erzeugnisse gemäß § 253 Absatz 1 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungswertprinzip). Das Realisationsprinzip sorgt dafür, dass Gewinne erst zum Zeitpunkt der Verwirklichung am Markt erfasst werden. Dagegen werden Verluste gemäß dem Imparitätsprinzip bereits zum Zeitpunkt des hinreichend sicheren Erkennens berücksichtigt.
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Re|a|li|sa|ti|ons|prin|zip, das (Wirtsch.): Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung u. Bilanzierung, der den Zeitpunkt des Ausweises von Erträgen u. die Bewertung noch nicht abgesetzter Erzeugnisse u. Leistungen in Buchführung u. Jahresabschluss regelt.
Universal-Lexikon. 2012.