Akademik

Privilegium minus
Privilegium minus
 
[lateinisch], in Verbindung mit der Erhebung Österreichs zum Herzogtum am 17. 9. 1156 von Kaiser Friedrich I. Barbarossa erlassenes Privileg, das dem gemeinsam belehnten Herzogspaar Heinrich II. Jasomirgott und Theodora Komnena (✝ 1183) außerordentliche Rechte gewährte, u. a. Erbfolge in weiblicher Linie, verbindliches Designationsrecht bei Kinderlosigkeit, volle Gerichtsbarkeit sowie Beschränkungen bei Hoffahrt und Heerfolge. Das Privilegium minus, das die Herzogsgewalt auf ein Gebiet und nicht mehr auf den Personenverband eines Stammes gründete, sie aber noch der königlichen Gewalt unterwarf, gilt als ein wichtiges Dokument für die Ausbildung der unumschränkten Landesherrschaft.
 
Literatur:
 
H. Appelt: P. m. Das stauf. Kaisertum u. die Babenberger in Österreich (Wien 1973);
 K. Lechner: Die Babenberger. Markgrafen u. Herzöge von Österreich 976-1246 (ebd. 61996).

Universal-Lexikon. 2012.