Pfandbriefe,
langfristige mündelsichere (Mündel) Schuldverschreibungen, die Spezialbanken (Realkreditinstitute) emittieren und deren Erlös sie zur Refinanzierung hypothekarisch gesicherter Kredite verwenden. Sie lauten meist auf den Inhaber und werden in der Regel zum Nennwert oder mit einem Disagio (Damnum) ausgegeben. Die Emittenten unterscheidet man nach der Rechtsform in öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten sowie private Hypothekenbanken und Schiffshypothekenbanken. Um die Sicherheit der Pfandbriefe zu gewährleisten, unterliegt ihre Ausgabe strengen gesetzlichen Vorschriften (Hypothekenbankgesetz und Schiffsbankgesetz für die privaten, Pfandbriefgesetz für die öffentlich-rechtliche Institute). Die Gesamtsumme der ausgegebenen Pfandbriefe (in Höhe des Nominalwerts) muss jederzeit durch in ein Hypothekenregister eingetragene Hypotheken gleicher Höhe und mit mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Die Laufzeiten der Pfandbriefe bewegen sich im Bereich von 2 bis 30 (früher 30-50) Jahren, liegen aber überwiegend zwischen 4 und 15 Jahren. Der Inhaber hat kein Kündigungsrecht. Die Rückzahlung erfolgt durch Auslosung, globale Kündigung meist einzelner Serien oder freihändigen Rückkauf. Pfandbriefe werden an Börsen notiert, sind also jederzeit vor dem eigentlichen Rückzahlungstermin veräußerbar.
Als festverzinsliche Wertpapiere mit grundpfandrechtlicher Sicherung und wegen ihrer Lombard- und Deckungsstockfähigkeit eignen sich Pfandbriefe als Kapitalanlage v. a. für institutionelle Anleger wie Versicherungsunternehmen.
Universal-Lexikon. 2012.