Deckungsstockfähigkeit,
notwendige Eigenschaft von Wertpapieren, die für die vorgeschriebenen Vermögensanlagen der Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen, zur Deckung der Ansprüche der Versicherten nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zugelassen sind.
Universal-Lexikon. 2012.