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Damnum
Dạm|num 〈n.; -s, -na; bes. Bankw.〉 Schaden, Einbuße, Verlust; oV Damno [ital.; „Schaden, Verlust“]

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Dạm|no, der u. das; -s, -s [unter Einfluss von ital. danno geb. zu Damnum] (Wirtsch. veraltet), Dạm|num, das; -s, …na [lat. damnum = Nachteil, Schaden] (Wirtsch.):
Abzug vom Nennwert eines Darlehens als Vergütung für die Darlehensgewährung.

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Dạmnum
 
[lateinisch »Schaden«, »Nachteil«] das, -s/...na,  
 1) Bankwesen: Differenz zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens und dem niedrigeren, dem Darlehensnehmer tatsächlich ausgezahlten Betrag. Bei Hypothekendarlehen von Realkreditinstituten dient das Damnum zur Deckung der Bearbeitungskosten und zum Ausgleich des Disagios bei der Ausgabe der Pfandbriefe, mit der die Institute die Darlehen refinanzieren.
 
 2) Recht: die Vermögensminderung (Damnum emergens, positiv eingetretener Schaden) oder der entgangene Gewinn (Lucrum cessans; Schadensersatz).
 

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Dạm|no, der u. das; -s, -s [unter Einfluss von ital. danno geb. zu ↑Damnum], Dạm|num, das; -s, ...na [lat. damnum = Nachteil, Schaden] (Wirtsch.): Abzug vom Nennwert eines Darlehens als Vergütung für die Darlehensgewährung.

Universal-Lexikon. 2012.