Pachtgebiet,
Völkerrecht: Gebiet eines Staates, das dieser durch Vertrag langfristig einem anderen Staat überlässt, besonders zur Nutzung von Häfen oder als Stützpunkt (z. B. die einen Teil Hongkongs bildenden New Territories, die China 1898 für 99 Jahre an Großbritannien verpachtet hatte). Das Pachtgebiet bleibt Staatsgebiet des verpachtenden Staates, untersteht aber der Gebietshoheit des pachtenden Staates.
Universal-Lexikon. 2012.