Ọffshorezentren
[-ʃɔː-], Ọffshore-Finạnzzentren, internationale Finanzplätze für internationale Finanzgeschäfte von Banken (Offshorebanken, meist Tochtergesellschaften oder Niederlassungen internationaler Banken) und Unternehmen, die den Finanzmarkt des Landes, in dem sie getätigt werden, nicht berühren und deshalb von wesentlichen nationalen Beschränkungen freigestellt sind, insbesondere von der Mindestreservepflicht und von Kapitalverkehrskontrollen (Offshore-Geschäfte). Die verwendete Währung ist im Allgemeinen nicht die Währung des Landes, in dem die Geschäfte getätigt werden, z. B. Einlagen-, Kredit- und Wertpapier-Geschäfte am Euromarkt in London in US-Dollar (Eurodollar-Geschäft). Aber auch im Herkunftsland der verwendeten Währung können Offshore-Geschäfte von beschränkenden Vorschriften befreit sein, sofern sie als Bankenfreizone in den Banken organisatorisch eindeutig vom Inlandsgeschäft getrennt sind wie die International banking facilities (IBF) in den USA und in Japan. Kennzeichnend für Offshorezentren sind weiterhin eine im Allgemeinen weniger strenge Bankenaufsicht, günstige steuerliche Regelungen und besonders auch in Offshorezentren in Entwicklungsländern das Vorhandensein modernster Informations- und Kommunikationstechniken. Die bekanntesten Offshorezentren sind London, Luxemburg, Hongkong, Singapur, Bahamas, Cayman Islands, Bahrain, Panama sowie die Bankenfreizonen in New York und Tokio.
Universal-Lexikon. 2012.