öffentlicher Sẹktor,
in der Volkswirtschaftslehre und der Statistik zusammenfassende Bezeichnung für den staatlichen Wirtschaftsbereich (auch öffentliche Wirtschaft) im Unterschied zum privaten Sektor (Unternehmen und Haushalte). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Finanzstatistik umfasst der öffentliche Sektor die Gebietskörperschaften (Bund und Sondervermögen des Bundes, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände) einschließlich Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen, die kommunalen Zweckverbände und die Sozialversicherung. Im Gegensatz dazu zählen in der Statistik die im Eigentum der Gebietskörperschaften stehenden öffentlichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform zum Unternehmenssektor.
Universal-Lexikon. 2012.