Sachverstand; Wissen; Können; Wissensstand; Know-how; Kenntnisstand; Schimmer (umgangssprachlich); Rüstzeug; Ahnung (umgangssprachlich); Kompetenz; Sachkunde; Fähigkeit; Sachkenntnis
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Kennt|nis ['kɛntnɪs], die; -, -se:1. <ohne Plural> das Wissen von etwas; das Bekanntsein mit bestimmten Fakten o. Ä.:
es geschah ohne meine Kenntnis; sie hatte [keine] Kenntnis von dem Vorhaben; sich aus eigener Kenntnis ein Bild von etwas machen können; nach meiner Kenntnis ist die Sache anders gelaufen.
Zus.: Menschenkenntnis, Ortskenntnis, Sachkenntnis.
2. <Plural> [durch Erfahrung oder Studium erworbenes] Sach-, Fachwissen:
auf einem bestimmten Gebiet vorzügliche, ausgebreitete Kenntnisse haben, besitzen; Kenntnisse in mehreren Fremdsprachen aufzuweisen haben.
Syn.: ↑ Bildung <Singular>, Wissen <Singular>.
Zus.: Sprachkenntnisse.
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Kẹnnt|nis 〈f. 9〉
I 〈unz.〉 Wissen (von etwas) ● das entzieht sich meiner \Kenntnis das weiß ich nicht, darüber bin ich nicht informiert ● jmdn. davon in \Kenntnis setzen jmdm. mitteilen, dass ..., jmdn. davon unterrichten, dass ...; ohne \Kenntnis der Umstände; \Kenntnis von etwas haben; jmdm. etwas zur \Kenntnis bringen, geben mitteilen; etwas zur \Kenntnis nehmen die Mitteilung von etwas bestätigen; ich habe es zur \Kenntnis genommen ich habe es mir angehört, 〈od.〉 angesehen u. kenne es nun, aber ich will nicht darüber urteilen
II 〈zählb.〉 Erfahrung, erlerntes Wissen (Fach\Kenntnis, Sach\Kenntnis) ● ausreichen: seine \Kenntnisse reichen dazu nicht aus ● ausgezeichnete, hervorragende, große, reiche, umfassende \Kenntnisse haben; in einer Sprache (gute) \Kenntnisse besitzen ● ein Unternehmen mit \Kenntnis und Verstand leiten
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Kẹnnt|nis , die; -, -se [mhd. kentnisse = (Er)kenntnis, geb. zum 2. Part. von mhd. kennen, ↑ kennen]:
1. <o. Pl.> das Kennen einer [Tat]sache, das Wissen von etw.:
die K. der Beweggründe fehlt noch;
eine ganz genaue K. der Gegend mitbringen;
K. über diese Vorfälle/von diesen Vorfällen haben;
die eingehende K. von etw. voraussetzen;
das entzieht sich meiner K.;
wir konnten uns aus eigener K. ein Bild machen;
ohne K. der Sachlage handeln;
von etw. K. bekommen, erhalten, erlangen (etw. erfahren);
von etw. K. nehmen;
jmdn. von etw. in K. setzen;
Ihre Mitteilung vom 9. Juli dieses Jahres haben wir zur K. genommen (entgegengenommen, registriert);
sie nahm diese Anordnung nicht zur K. (kümmerte sich nicht darum);
jmdn. zur K. nehmen (jmdn. beachten).
2. <Pl.> [Fach]wissen, Sach- u. Erfahrungswissen:
umfassende, gründliche, gediegene, besondere, ausreichende, begrenzte, oberflächliche, mangelhafte, lückenhafte -se [in etw.];
seine -se in Fremdsprachen sind nicht ausreichend;
-se anhäufen, sammeln, gewinnen, haben, vermitteln;
seine -se erweitern, vertiefen, auffrischen;
etw. erfordert fachliche, medizinische -se.
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Kẹnnt|nis, die; -, -se [mhd. kentnisse = (Er)kenntnis, geb. zum 2. Part. von mhd. kennen, ↑kennen]: 1. <o. Pl.> das Kennen einer [Tat]sache, das Wissen von etw.: eine ganz genaue K. der Gegend mitbringen; K. von allen Vorfällen haben; die eingehende K. von etw. voraussetzen; die K. der Beweggründe fehlt noch; wir konnten uns aus eigener K. ein Bild machen; Vor allem aber haben wir ... die Möglichkeit, in K. früherer Fehler und Unterlassungen unser Land und unsere Zukunft selber zu gestalten (Luzerner Tagblatt 31. 7. 84, 14); nach meiner K. der Gesetze ist dieses Vorgehen nicht rechtswidrig; ohne K. der Sachlage handeln; sie wusste nicht einmal, wer und wie viel Menschen überhaupt K. davon hatten (davon wussten), was damals in Amerika wirklich passiert war (Danella, Hotel 260); von etw. K. bekommen, erhalten, erlangen (etw. erfahren); das entzieht sich meiner K. (geh.; das weiß ich nicht); von etw. K. nehmen (nachdrücklich; etw. beachten); jmdn. von etw. in K. setzen (nachdrücklich; jmdn. über etw. unterrichten); ... schrieb ich ein Memorandum für Bundeskanzler Adenauer, das ich den Fraktionsvorsitzenden des Bundestages zur K. brachte (nachdrücklich; ihnen mitteilte; W. Brandt, Begegnungen 35); Ihre Mitteilung vom 9. Juli dieses Jahres haben wir zur K. genommen (entgegengenommen, registriert); sie nahm diese Anordnung nicht zur K. (kümmerte sich nicht darum); jmdn. zur K. nehmen (jmdn. beachten). 2. <Pl.> [Fach]wissen, Sach- u. Erfahrungswissen: umfassende, gründliche, gediegene, besondere, ausreichende, begrenzte, oberflächliche, mangelhafte, lückenhafte -se [in etw.] haben; etw. erfordert fachliche, medizinische -se; die -se in Staatskunde schrumpfen (Brückenbauer 11. 9. 85, 1); -se anhäufen, sammeln, gewinnen, vermitteln; seine -se erweitern, vertiefen, auffrischen; seine -se in Fremdsprachen sind nicht ausreichend; über hervorragende -se verfügen; sie hat sich gute -se auf dem Gebiet der Mathematik/in der Mathematik erworben, angeeignet.
Universal-Lexikon. 2012.