Lebensmittelrecht,
die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigung und wirtschaftliche Benachteiligung durch mangelhaft beschaffene oder bezeichnete Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Grundsätze sind Gesundheitsschutz und Schutz vor Irreführung und Täuschung. Das Lebensmittelrecht wird durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und zahlreiche Nebengesetze geregelt. An seiner Zielsetzung sind auch das Marktordnungsrecht sowie das Arzneimittel- und Futtermittelrecht ausgerichtet. Die Vorschriften berücksichtigen die Richtlinien und Qualitätsnormen der EG. - In Österreich gelten das Lebensmittelgesetz von 1975 in der Fassung von 1992 mit zahlreichen VO und auf seiner Grundlage das Österreiche Lebensmittelbuch (Codex), das die zulässige Zusammensetzung der wichtigsten Lebensmittel regelt. Ziele des Lebensmittelrechts sind die Abwehr von Gesundheitsschädigungen, die Sicherung einer ausreichenden Information und die Verhinderung von Täuschungen der Konsumenten durch entsprechende Kennzeichnungspflichten, Verbote irreführender Angaben u. a. In der Schweiz ist der Verkehr mit Lebensmitteln in der Hauptsache durch das Lebensmittelgesetz vom 9. 10. 1992 sowie die VO vom 1. 3. 1995 geregelt. Die Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen sowie Aufsicht und Kontrolle obliegen den Kantonen.
Dt. L., bearb. v. H. Holthöfer u. a., Losebl. (6-71975 ff.);
L. Komm. der gesamten Lebensmittelrechtl. Vorschriften, hg. v. W. Zipfel, Losebl. (31977 ff.);
P. Lips: Wegweiser durch das L. (41993).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Lebensmitteltechnik: Produktion und Lebensmittelrecht
Universal-Lexikon. 2012.