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1aus|schließ|lich ['au̮sʃli:slɪç] <Adj.>:alleinig, uneingeschränkt:
der Wagen steht zu ihrer ausschließlichen Verfügung.
2aus|schließ|lich ['au̮sʃli:slɪç] <Adverb>:
nur, allein:
er interessiert sich ausschließlich für Sport.
3aus|schließ|lich ['au̮sʃli:slɪç] <Präp. mit Gen.>:
ohne, außer, ausgenommen /Ggs. einschließlich/: die Kosten ausschließlich des Portos; aber: starke Substantive im Singular bleiben ungebeugt, wenn sie ohne Artikel und ohne adjektivisches Attribut stehen; im Plural stehen sie dann im Dativ ausschließlich Porto; ausschließlich Getränken.
Syn.: abgesehen von, bis auf, nicht inbegriffen.
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aus|schließ|lich
I 〈a. [-′—] Adj.〉 ausnahmslos, alleinig, ungeteilt, uneingeschränkt ● \ausschließliche Gesetzgebung 〈bundesstaatl. Verfassungsrecht〉 Befugnis des Bundes zur alleinigen Gesetzgebung auf bestimmten Gebieten (z. B. Währung, Verkehrswesen u. a.); sein \ausschließliches Recht
II 〈adv.〉 nur, nichts anderes als ● sie ist jetzt \ausschließlich Hausfrau und Mutter; ich beschäftige mich \ausschließlich mit ...; ich lebe \ausschließlich von vegetarischer Kost
III 〈Präp. m. Gen.〉 nicht mitgerechnet, ungerechnet, außer ● wir sehen uns täglich, \ausschließlich des Sonntags; Gewicht \ausschließlich der Verpackung; Preis für Übernachtung \ausschließlich des Frühstücks und Trinkgeldes; 〈auch mit undekl. Subst., wenn es im Sg. u. ohne Art. steht〉 \ausschließlich Frühstück und Trinkgeld; \ausschließlich der Trinkgelder; 〈auch mit Dat., wenn das folgende Subst. im Pl. u. ohne Art. steht〉 \ausschließlich Trinkgeldern
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1aus|schließ|lich <Adj.>:
alleinig, uneingeschränkt:
das -e Recht auf etw. haben;
sie dominiert, wenn auch nicht mehr so a. wie früher.
2aus|schließ|lich <Adv.>:
nur:
das ist a. ihr Verdienst.
3aus|schließ|lich <Präp. mit Gen.>:
ohne, außer:
die Kosten a. des genannten Betrages;
<ein stark dekliniertes Subst. im Sg. bleibt ungebeugt, wenn es ohne Art. od. Attr. steht:> die Kosten a. Porto;
<im Pl. mit dem Dativ, wenn der Gen. nicht erkennbar ist:> der Preis für die Mahlzeiten a. Getränken.
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aus|schließ|lich [auch: '—'——, —'——]: I. <Adj.> alleinig, uneingeschränkt: das -e Recht auf etw. haben; sie dominiert, wenn auch nicht mehr so a. wie früher. II. <Adv.> nur: das ist a. sein Verdienst; sie lebt a. für ihre Familie; Er benutzte a. weiße Krawatten, was seiner Erscheinung etwas Festliches verlieh (Th. Mann, Hoheit 54); er ist a. (nichts als) Gelehrter. III. <Präp. mit Gen.> ohne, außer: die Kosten a. des genannten Betrages; <ein stark dekliniertes Subst. im Sg. bleibt ungebeugt, wenn es ohne Art. od. Attr. steht:> die Kosten a. Porto; <im Pl. mit dem Dativ, wenn der Gen. nicht erkennbar ist:> der Preis für die Mahlzeiten a. Getränken.
Universal-Lexikon. 2012.