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prü|geln ['pry:gl̩n]:1. <tr.; hat heftig schlagen:
immer wenn er betrunken ist, prügelt er die Kinder.
Zus.: durchprügeln, niederprügeln, totprügeln.
2. <+ sich> einen Streit mit Tätlichkeiten austragen:
die Schüler prügeln sich auf dem Schulhof; er prügelte sich mit seinem Freund um das Mädchen.
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prü|geln 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. \prügeln schlagen, mit Schlägen bestrafen
II 〈V. refl.〉 sich \prügeln einen Streit mit Schlägen austragen ● sie haben sich auf der Straße geprügelt
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prü|geln <sw. V.; hat [urspr. = (Brücken) mit ↑ Prügeln (1 a) bedecken; einem Hund einen ↑ Prügel (1 a) vor die Beine hängen]:
1.
a) heftig, bes. mit einem Stock [zur Strafe] schlagen:
einen Hund p.;
sie haben sich/(geh.:) einander geprügelt;
b) durch Prügeln in einen bestimmten Zustand bringen:
jmdn. windelweich p.;
c) prügelnd irgendwohin treiben:
jmdn. aus dem Lokal p.
2. <p. + sich> einen Streit mit jmdm. mit den Fäusten austragen; sich mit jmdm. schlagen.
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prü|geln <sw. V.; hat [urspr. = (Brücken) mit Prügeln (1 a) bedecken; einem Hund einen ↑Prügel (1 a) vor die Beine hängen]: 1. a) heftig, bes. mit einem Stock [zur Strafe] schlagen: einen Hund, ein Kind, einen Gefangenen p.; er hat ihn, sie haben sich/(geh.:) einander geprügelt; sich wie ein geprügelter Hund (kleinlaut, beschämt) davonschleichen; <auch o. Akk.-Obj.:> er prügelt oft, aus nichtigem Anlass; b) durch Prügeln in einen bestimmten Zustand bringen: die venezianischen Garden ... knebelten Betrunkene und Marktschreier, prügelten sie in die Bewusstlosigkeit (Ransmayr, Welt 134); jmdn. zu Tode, zum Krüppel p.; jmdn. windelweich p.; c) prügelnd irgendwohin treiben: jmdn. aus dem Lokal p.; dass die Hunde ... anschlugen und heulten, bis man sie in die Keller prügelte (Ransmayr, Welt 191). 2. <p. + sich> einen Streit mit jmdm. mit den Fäusten austragen; sich mit jmdm. schlagen: sich gern, mit jmdm. [um etw.] p.
Universal-Lexikon. 2012.