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einladen
auffordern; bitten; anhalten; empfangen

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1ein|la|den ['ai̮nla:dn̩], lädt ein, lud ein, eingeladen <tr.; hat:
in ein Fahrzeug zum Transport bringen, hineinschaffen /Ggs. 1 ausladen/: Pakete, Kisten [in den Kofferraum] einladen.
Syn.: 1 laden, verladen.
  2ein|la|den ['ai̮nla:dn̩], lädt ein, lud ein, eingeladen <tr.; hat:
a) als Gast zu sich bitten /Ggs. 2 ausladen/: jmdn. zu sich, zum Geburtstag einladen.
Syn.: 2 laden (geh.).
b) (jmdn.) zur kostenlosen Teilnahme an etwas auffordern:
jmdn. ins Theater, zum Essen einladen.

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ein||la|den 〈V. tr. 173; hat
1. etwas \einladen in etwas hineinladen, verladen (Waren)
2. jmdn. \einladen auffordern, bitten, zu kommen od. mitzugehen
● Güter (ins Schiff, in den Waggon) \einladen; jmdn. für acht Tage \einladen; jmdn. ins Konzert, ins Theater \einladen; jmdn. zum Essen, zum Kaffee \einladen; er lud ihn mit einer Handbewegung zum Nähertreten, zum Platznehmen ein; mit einer \einladenden Handbewegung forderte er ihn zum Eintreten auf; ich bin heute Abend eingeladen; bei Freunden eingeladen sein

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1ein|la|den <st. V.; hat:
(eine Ladung, Fracht o. Ä.) in ein Transportfahrzeug befördern, schaffen [u. dort verstauen]:
Säcke [in den Waggon] e.
2ein|la|den <st. V. (landsch. im Präs. auch mit nicht umgelauteten Formen); hat:
a) als Gast zu sich bitten, höflich zu einem Besuch, Aufenthalt bei sich auffordern:
seine Freunde [zum Geburtstag, in sein Haus] e.;
jmdn. für Sonntag zum Tee e.;
er lädt mich nach Paris, in die USA ein;
sie lud ihn ein (forderte ihn auf), sich zu setzen;
ich bin [heute Abend] eingeladen;
eine einladende Handbewegung;
Ü der schöne Platz lädt zum Verweilen ein (geh.; veranlasst dazu);
b) zu einer kostenlosen Teilnahme an etw. auffordern; bitten, an etw. teilzunehmen, bei etw. mitzumachen:
jmdn. ins Theater, zu einem/(landsch.:) auf ein Glas Wein [in den Ratskeller] e.;
c) (schweiz.) jmdn. auffordern, etw. zu tun:
der Bundesrat wird eingeladen, die Sache endlich in die Hand zu nehmen.

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1ein|la|den <st. V.; hat: a) (eine Ladung, Fracht o. Ä.) in ein Transportfahrzeug befördern, schaffen [u. dort verstauen]: die Kisten, Säcke [in den Waggon] e.; das Gepäck war bereits zum Verwalterhaus gebracht, von wo es eingeladen werden sollte (Bienek, Erde 261); b) (ugs.) unmäßig essen.
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2ein|la|den <st. V. (landsch. im Präs. auch mit nicht umgelauteten Formen); hat: a) als Gast zu sich bitten, höflich zu einem Besuch, Aufenthalt bei sich auffordern: seine Freunde [zum Geburtstag, in sein Haus] e.; jmdn. für Sonntag zum Tee e.; Einmal ladet er die Gretl und ihren Mann ... zum Essen in die verbesserte Wohnung ein (Zenker, Froschfest 215); er lädt mich nach Paris, in die USA ein; Eines Abends lädt sich die alte Frau Jeske von nebenan zum Fernsehen ein (sie kommt unaufgefordert von selbst; Hörzu 6, 1979, 51); sie lud ihn ein (forderte ihn auf), sich zu setzen; ich bin [heute Abend] bei Tante Ingrid eingeladen; dann müsste ich Sie ... auf die Gestapo e. (verhüllend; vorladen) zu einem richtigen Verhör (Fallada, Jeder 159); eine einladende Handbewegung; Ü der schöne Platz lädt zum Verweilen ein (geh.; veranlasst dazu); b) zu einer kostenlosen Teilnahme an etw. auffordern; bitten, an etw. teilzunehmen, bei etw. mitzumachen: jmdn. ins Theater, zu einer Autofahrt, zu einem/(landsch.:) auf ein Glas Wein [in den Ratskeller] e.; Stadtjugendring lädt zur Diskussion ein (MM 12. 12. 86, 27); (landsch.:) aber darf ich Sie nicht wenigstens auf einen Kaffee e. (Sobota, Minus-Mann 180); c) (schweiz.) jmdn. auffordern, etw. zu tun: der Bundesrat wird eingeladen, die Sache endlich in die Hand zu nehmen.

Universal-Lexikon. 2012.