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Heirat
Hochzeit; Trauung; Ja-Wort (umgangssprachlich); Eheschließung; Vermählung

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Hei|rat ['hai̮ra:t], die; -, -en:
das Eingehen, Schließen einer Ehe; eheliche Verbindung:
seit ihrer Heirat im letzten Jahr wohnen sie in Köln.
Syn.: Eheschließung, Hochzeit.

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Hei|rat 〈f. 20Eheschließung, Vermählung [<ahd. hirat „Vermählung“, urspr. „Hausversorgung“; hi... <germ. *hiwa(n) „Haus, Hauswesen“; zu idg. *kei- „liegen“; → Heim; ...rat, Rat]

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Hei|rat […a:t], die; -, -en [mhd., ahd. hīrāt, urspr. = Hausbesorgung, dann: Ehestand, 1. Bestandteil verw. mit Heim, zum 2. Bestandteil vgl. Rat]:
das Eingehen, Schließen einer Ehe; eheliche Verbindung:
eine späte, reiche H.;
ihre H. steht bevor;
eine H. [mit jmdm.] eingehen;
eine H. vermitteln, hintertreiben;
eine H. aus Liebe;
mit, nach ihrer H. war sie aus dem Berufsleben ausgeschieden;
vor seiner H. hat er ein unstetes Leben geführt.

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I
Heirat
 
(Vermählung): Bezeichnung für das standesamtliche und/oder kirchliche Schließen einer Ehe. In Deutschland ist nur eine vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe rechtsgültig. Die Heirat hat die Funktion, eine Beziehung und die daraus hervorgehenden Kinder zu legitimieren. Die Heirat gibt es in allen menschlichen Gesellschaften.
II
Heirat
 
[althochdeutsch hīrāt, ursprünglich »Hausbesorgung«], das Schließen einer Ehe. Die Heirat hat die Funktion, eine Beziehung und den daraus entspringenden Nachwuchs zu legitimieren; es gibt Heirat daher in allen menschlichen Gesellschaften. Sie hat Öffentlichkeitscharakter, und mit ihr sind Ritual sowie Brauchtum verbunden. Dazu gehört auch der Austausch von Gütern und Dienstleistungen (Brautkauf, Mitgift), der oft anlässlich der Geburt von Kindern oder bei Rites de Passage, die an die Heirat anknüpfen, wiederholt wird. Geber und Empfänger sind dabei weniger die Partner selbst als deren Familien oder Verwandtschaftsgruppen, denn eine Heirat stiftet v. a. eine Beziehung zwischen zwei Gruppen. Diese Beziehung ist auch ein Grund dafür, dass in den meisten Gesellschaften die Freiheit der Partnerwahl durch Heiratsordnungen beeinträchtigt wird, die nahe legen oder vorschreiben, welche Personenkategorien als Heiratspartner infrage kommen (Endogamie, Exogamie, Isogamie, Levirat, Sororat); weitere Regelungen sind Heiratsklassen und Konnubium. Der Wohnort der Heiratspartner wird durch die Wohnfolgeordnung bestimmt. (Ehe, Eherecht, Hochzeit)
 
Literatur:
 
C. Levi-Strauss: Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft (a. d. Frz., 1981);
 R. Fox: Kinship and marriage (Neuausg. Cambridge 1983).

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Hei|rat [...a:t], die; -, -en [mhd., ahd. hīrāt, urspr. = Hausbesorgung, dann: Ehestand, 1. Bestandteil verw. mit ↑Heim, zum 2. Bestandteil vgl. ↑Rat]: das Eingehen, Schließen einer Ehe; eheliche Verbindung: eine späte, reiche, [un]standesgemäße H.; ihre H. steht bevor; eine H. [mit jmdm.] eingehen; eine H. stiften, vermitteln, zustande bringen, hintertreiben; eine H. aus Liebe; seine H. mit einer vermögenden Frau; eine H. zwischen Blutsverwandten; Die Karoline braucht ... die Einwilligung in die H. von ihren Eltern (Kühn, Zeit 75); mit, nach ihrer H. war sie aus dem Berufsleben ausgeschieden; vor seiner H. hat er ein unstetes Leben geführt; Ü die gerade bekannt gewordene H. (Zusammenschluss) zwischen dem deutschen Pharmahersteller Farbwerke Hoechst AG und der französischen Gesellschaft Roussel-Uclaf (Presse 14. 10. 68, 3).

Universal-Lexikon. 2012.