gerechter Preis,
lateinisch iụstum pretium, Grundbegriff für die Preislehre der Scholastiker (Albertus Magnus, Thomas von Aquino, Duns Scotus): Im Tauschverkehr zwischen Leistung und Gegenleistung müsse Gleichheit bestehen; so soll der Angebotspreis für ein Sachgut den bei seiner Produktion aufgewendeten Arbeitsmengen und Ausgaben (labores et expensae) einschließlich des »standesgemäßen Unterhalts« für den Produzenten entsprechen. Mit dieser Forderung wurden sie die Begründer der objektiven Wertlehre. Von der gegenwärtigen christlichen Soziallehre werden diese Überlegungen durch Untersuchung der Preisbildungsfaktoren ergänzt: Diese sollen Übervorteilung des Anbieters wie des Nachfragers ausschließen.
Universal-Lexikon. 2012.