Ewiger Landfriede,
Kernstück der auf dem Wormser Reichstag von 1495 erlassenen Gesetze. Im Gegensatz zu bereits früher erlassenen Landfrieden war der Ewige Landfriede keiner zeitlichen Begrenzung unterworfen und blieb tatsächlich als Reichsgrundgesetz bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) in Kraft. Die wichtigste Bestimmung des Ewigen Landfriedens war das generelle Verbot des feudalen Fehderechts, womit unter Androhung der Reichsacht der bewaffneten Selbsthilfe des weltlichen und geistlichen Adels der Boden entzogen werden sollte. Mit dem Ewigen Landfrieden wurde zugleich die Zuständigkeit der Gerichte geregelt. Die Wahrung des Ewigen Landfriedens wurde dem neu geschaffenen Reichskammergericht als oberster Rechtsinstanz übertragen.
H. Angermeier: Die Reichsreform 1410-1555 (1984).
Universal-Lexikon. 2012.