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Einheitliche Europäische Akte
Einheitliche Europäische Ạkte,
 
Abkürzung EEA, am 28. 2. 1986 von den Außenministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichneter und nach Ratifizierung am 1. 7. 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Ergänzung und teilweisen Änderung der Gründungsverträge von EGKS, EWG und EURATOM. Die EEA war ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Europäischen Union, blieb jedoch hinter dem entsprechenden Vertragsentwurf des Europäischen Parlaments von 1984 zurück. Die EEA erleichterte Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat und stärkte durch die Einführung eines »Verfahrens der Zusammenarbeit« die Position des Parlaments; sie erleichterte die Rechtsangleichung und erweiterte die Zuständigkeit der EWG um die Bereiche Umwelt, Forschung und technologische Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt. In der EEA wurde die Europäische Politische Zusammenarbeit (Abkürzung EPZ) erstmals vertraglich fixiert. Der am 1. 11. 1993 in Kraft getretene Vertrag über die Europäische Union basiert auf der EEA.

Universal-Lexikon. 2012.