Akademik

einseitig
unausgewogen; parteiisch; undistanziert; persönlich; subjektiv; nicht objektiv; unsachlich; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; voreingenommen; befangen

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ein|sei|tig ['ai̮nzai̮tɪç] <Adj.>:
1.
a) nur eine [Körper]seite betreffend; nur auf einer [Körper]seite bestehend:
er ist einseitig gelähmt; das Papier ist nur einseitig bedruckt.
b) nur von einer Seite, einer Person oder Partei, nicht auch von der Gegenseite ausgehend:
eine einseitige Zuneigung; ein einseitiger Beschluss.
c) nur auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung.
2. [in subjektiver oder parteiischer Weise] nur eine Seite einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend:
eine einseitige Beurteilung.
Syn.: befangen (bes. Rechtsspr.), parteiisch, subjektiv, tendenziös (abwertend), unsachlich, voreingenommen.

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ein|sei|tig 〈Adj.〉
1. nur auf einer Seite stattfindend, befindlich (Kopfschmerzen, Lähmung, Lungenentzündung)
2. nur eine Seite (einer Sache), nur einen Gesichtspunkt hervorhebend
3. subjektiv, parteiisch
4. nur für einen Teil, eine Partei verbindlich (Beschluss, Erklärung, Vertrag)
● \einseitiges Rechtsgeschäft R. aufgrund der Willenserklärung nur einer Person (z. B. Kündigung, Testament) ● Papier nur \einseitig bedrucken, beschreiben; eine Sache \einseitig betrachten; einen Vorgang \einseitig darstellen, schildern; sein: er ist sehr \einseitig hat außer seinem Fach- od. Interessengebiet keine anderen Interessen ● \einseitig ausgebildet sein; der Stoff ist \einseitig gemustert; \einseitig interessiert sein

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ein|sei|tig <Adj.>:
1. nur eine Körperseite betreffend, nur auf einer Körperseite:
-e Kopfschmerzen;
e. gelähmt sein.
2. nur eine Seite (6 b, c) betreffend, nur auf einer Seite:
Manuskripte bitte nur e. beschreiben.
3. nur eine Seite (9 a) betreffend, nur für eine Seite verbindlich:
eine -e Willenserklärung;
der Vertrag ist e. gebrochen worden.
4.
a) nur eine Seite (8 a) einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend; nicht erschöpfend; subjektiv, parteiisch:
eine -e Beurteilung;
diese Maßnahme ist sehr e.;
er hat die Sache zu e. dargestellt;
b) nur auf ein Gebiet, einen Sachbereich o. Ä. beschränkt; nicht vielseitig:
eine -e Begabung;
er ist sehr e.;
nur e. interessiert sein.

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ein|sei|tig <Adj.>: 1. nur eine Körperseite betreffend, nur auf einer Körperseite: -e Kopfschmerzen; e. gelähmt sein. 2. nur eine ↑Seite (6 b, c) betreffend, nur auf einer Seite: Das -e Licht von oben rechts täuschte (Muschg, Gegenzauber 37); Manuskripte bitte nur e. beschreiben; der Stoff ist nur e. gemustert; ein Stück sinnfällig gemachter Historie, eine e. bemalte und e. beschriebene Mauer (Brückner, Quints 90). 3. nur eine ↑Seite (9 a) betreffend, nur für eine Seite verbindlich: eine -e Zuneigung, Willenserklärung; der Vertrag ist e. gebrochen worden. 4. a) nur eine ↑Seite (8 a) einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend; nicht erschöpfend; subjektiv, parteiisch: eine -e Auffassung, Beurteilung; Eine ökologische Steuerreform mit der -en Belastung von Mobilität zu beginnen, ohne die eine moderne Volkswirtschaft nicht auskommt, ist nicht der richtige Weg (Woche 2. 1. 98, 20); diese Maßnahme ist sehr e.; er hat die Sache zu e. dargestellt; viele Hörer seien ziemlich e. informiert über Deutschland (Saarbr. Zeitung 7. 12. 79, 11); b) nur auf ein Gebiet, einen Sachbereich o. Ä. beschränkt; nicht vielseitig: eine -e Begabung, Ausbildung; Eislaufen ist ein sehr -er Sport (elan 2, 1980, 15); er ist sehr e.; nur e. interessiert sein; Wer zu viel isst oder sich e. ernährt, löffelt sich dem Herzinfarkt entgegen (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, I).

Universal-Lexikon. 2012.