unausgewogen; parteiisch; undistanziert; persönlich; subjektiv; nicht objektiv; unsachlich; vorurteilsvoll; unilateral; tendenziös; voreingenommen; befangen
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ein|sei|tig ['ai̮nzai̮tɪç] <Adj.>:1.
a) nur eine [Körper]seite betreffend; nur auf einer [Körper]seite bestehend:
er ist einseitig gelähmt; das Papier ist nur einseitig bedruckt.
b) nur von einer Seite, einer Person oder Partei, nicht auch von der Gegenseite ausgehend:
eine einseitige Zuneigung; ein einseitiger Beschluss.
c) nur auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt und nicht vielseitig:
eine einseitige Begabung.
2. [in subjektiver oder parteiischer Weise] nur eine Seite einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend:
eine einseitige Beurteilung.
Syn.: ↑ befangen (bes. Rechtsspr.), ↑ parteiisch, ↑ subjektiv, ↑ tendenziös (abwertend), ↑ unsachlich, ↑ voreingenommen.
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ein|sei|tig 〈Adj.〉
2. nur eine Seite (einer Sache), nur einen Gesichtspunkt hervorhebend
3. subjektiv, parteiisch
● \einseitiges Rechtsgeschäft R. aufgrund der Willenserklärung nur einer Person (z. B. Kündigung, Testament) ● Papier nur \einseitig bedrucken, beschreiben; eine Sache \einseitig betrachten; einen Vorgang \einseitig darstellen, schildern; sein: er ist sehr \einseitig hat außer seinem Fach- od. Interessengebiet keine anderen Interessen ● \einseitig ausgebildet sein; der Stoff ist \einseitig gemustert; \einseitig interessiert sein
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ein|sei|tig <Adj.>:
1. nur eine Körperseite betreffend, nur auf einer Körperseite:
-e Kopfschmerzen;
e. gelähmt sein.
Manuskripte bitte nur e. beschreiben.
eine -e Willenserklärung;
der Vertrag ist e. gebrochen worden.
4.
a) nur eine ↑ Seite (8 a) einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend; nicht erschöpfend; subjektiv, parteiisch:
eine -e Beurteilung;
diese Maßnahme ist sehr e.;
er hat die Sache zu e. dargestellt;
b) nur auf ein Gebiet, einen Sachbereich o. Ä. beschränkt; nicht vielseitig:
eine -e Begabung;
er ist sehr e.;
nur e. interessiert sein.
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ein|sei|tig <Adj.>: 1. nur eine Körperseite betreffend, nur auf einer Körperseite: -e Kopfschmerzen; e. gelähmt sein. 2. nur eine ↑Seite (6 b, c) betreffend, nur auf einer Seite: Das -e Licht von oben rechts täuschte (Muschg, Gegenzauber 37); Manuskripte bitte nur e. beschreiben; der Stoff ist nur e. gemustert; ein Stück sinnfällig gemachter Historie, eine e. bemalte und e. beschriebene Mauer (Brückner, Quints 90). 3. nur eine ↑Seite (9 a) betreffend, nur für eine Seite verbindlich: eine -e Zuneigung, Willenserklärung; der Vertrag ist e. gebrochen worden. 4. a) nur eine ↑Seite (8 a) einer Sache, nur einen Gesichtspunkt berücksichtigend, hervorhebend; nicht erschöpfend; subjektiv, parteiisch: eine -e Auffassung, Beurteilung; Eine ökologische Steuerreform mit der -en Belastung von Mobilität zu beginnen, ohne die eine moderne Volkswirtschaft nicht auskommt, ist nicht der richtige Weg (Woche 2. 1. 98, 20); diese Maßnahme ist sehr e.; er hat die Sache zu e. dargestellt; viele Hörer seien ziemlich e. informiert über Deutschland (Saarbr. Zeitung 7. 12. 79, 11); b) nur auf ein Gebiet, einen Sachbereich o. Ä. beschränkt; nicht vielseitig: eine -e Begabung, Ausbildung; Eislaufen ist ein sehr -er Sport (elan 2, 1980, 15); er ist sehr e.; nur e. interessiert sein; Wer zu viel isst oder sich e. ernährt, löffelt sich dem Herzinfarkt entgegen (Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, I).
Universal-Lexikon. 2012.