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vor|ein|ge|nom|men ['fo:ɐ̯|ai̮ngənɔmən] <Adj.>:von einem Vorurteil bestimmt und deshalb nicht objektiv:
seine voreingenommene Haltung ändern; er ist gegen den neuen Mitarbeiter, ihr gegenüber voreingenommen.
Syn.: ↑ befangen (bes. Rechtsspr.), ↑ einseitig, ↑ parteiisch, ↑ subjektiv, ↑ tendenziös (abwertend).
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vor|ein|ge|nom|men 〈Adj.〉 voller Vorurteile, von vornherein für, (meist jedoch) gegen etwas od. jmdn. eingenommen
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vor|ein|ge|nom|men <Adj.>:
von einem Vorurteil bestimmt u. deshalb nicht objektiv:
ein -er Kritiker;
du bist ihr gegenüber v.
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vor|ein|ge|nom|men <Adj.>: von einem Vorurteil bestimmt u. deshalb nicht objektiv: ein -er Kritiker; du bist ihr gegenüber v.
Universal-Lexikon. 2012.