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dürfen
die Erlaubnis haben

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dür|fen ['dʏrfn̩], darf, durfte, gedurft/dürfen:
1. Modalverb; hat; 2. Partizip: dürfen>
a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etwas zu tun:
»Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?« – »Du darfst [schwimmen gehen].«; ich habe nicht kommen dürfen; (in höflicher Ausdrucksweise:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?; darf ich bitten?
Syn.: befugt sein zu, bevollmächtigt sein zu, das Recht haben zu, die Einwilligung haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung haben zu, die Vollmacht haben zu, ermächtigt sein zu, können.
b) drückt einen Wunsch, eine Aufforderung aus (oft verneint): du darfst jetzt nicht aufgeben!; ihm darf nichts geschehen; das darf doch nicht wahr sein! (ugs.; das ist doch nicht zu fassen, nicht zu verstehen!).
c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etwas zu tun:
darf der Mensch künstliches Leben schaffen?; die Frage ist nicht, ob es machbar ist, sondern ob man es tun darf; du darfst Tiere nicht quälen!; das hätte er nicht tun dürfen!
Syn.: sollen.
d) Veranlassung zu etwas haben, geben:
wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde.
Syn.: können.
e) <im 2. Konjunktiv> es ist wahrscheinlich, dass …:
diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben; es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen; es dürfte ein Gewitter geben.
2. itr; hat; 2. Partizip: gedurft> (etwas Bestimmtes) tun dürfen, sich (an einen bestimmten Ort) begeben dürfen:
darfst du das?; um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen; ich durfte nicht nach Hause; er hat nicht gedurft (es ist ihm nicht erlaubt worden).

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dụ̈r|fen 〈V. 124; hat
I 〈V. intr.; Modalverb in Verbindung mit Inf.〉
1. das Recht, die Erlaubnis od. die Macht haben, etwas zu tun (oft als Ausdruck der Höflichkeit)
2. Grund haben, etwas zu tun
3. 〈im Konjunktiv〉 (als Ausdruck einer Vermutung)
● darf ich Ihnen ein Glas Wein anbieten?; darf ich um das Salz bitten?; möchten Sie ...? Gern, wenn ich (darum) bitten darf; ein bisschen rasch, wenn ich bitten darf!; darf ich, darf man eintreten?; darf ich etwas fragen?; wie verhält es sich eigentlich damit - wenn man fragen darf? wenn die Frage erlaubt ist; Sie \dürfen es mir glauben Sie sollen es mir glauben; er hat nicht kommen \dürfen; darf ich mitkommen?; hier darf nicht geraucht werden; sie \dürfen es nur sagen 〈bes. süddt.〉 Sie brauchen es nur zu sagen; wenn ich so sagen darf wenn dieser Ausdruck, diese Formulierung erlaubt ist; das darf nicht sein; das darf man nicht tun; das hättest du nicht tun \dürfen; ich bitte, mich verabschieden zu \dürfen; darüber darf man sich nicht wundern darüber sollte man sich nicht wundern ● es dürfte allen bekannt sein, dass ... es ist sicher allen bekannt; das dürfte wohl möglich sein das kann wohl, wird wohl möglich sein; es dürfte ratsam sein, jetzt zu gehen ● was darf es sein? (Frage des Verkäufers) was wünschen Sie, was soll ich Ihnen zeigen?; wie darf er es wagen, das zu tun?
II 〈V. tr.; Vollverb〉 etwas \dürfen die Erlaubnis zu etwas haben ● kommst du mit? Nein, ich darf nicht; das darf man nicht; so etwas habe ich früher nicht gedurft; er ist krank und darf nicht in die Schule; er hat zwei Wochen lang nicht nach draußen gedurft
[<ahd. durfan „Not leiden, Not haben“, got. þaurban „nötig haben“ <germ. *þurf-, Grundbedeutung „entehren, bedürfen“; verwandt mit darben]

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dụ̈r|fen <unr. V.; hat [mhd. durfen, dürfen, ahd. durfan, urspr. = brauchen, nötig haben]:
1. <mit Inf. als Modalverb; durfte, hat … dürfen>
a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etw. zu tun:
»Darf ich heute schwimmen gehen?« – »Du darfst [schwimmen gehen]«;
ich habe nicht kommen dürfen;
ich darf Sie bitten (ich bitte Sie), das Formular auszufüllen;
(in höflicher Ausdrucksweise, in Form einer Frage:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?;
darf ich bitten?;
(iron.:) darf man fragen, wie lange das noch dauert?;
b) drückt einen Wunsch, eine Bitte, eine Aufforderung aus (oft verneint):
du darfst jetzt nicht aufgeben!;
ihr darf nichts passieren;
R das darf doch nicht wahr sein (ugs.; das ist doch nicht zu fassen);
c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etw. zu tun (verneint):
du darfst Tiere nicht quälen!;
das hätte er nicht tun dürfen!;
das durfte nicht kommen, hätte nicht kommen dürfen (ugs.; die sich jetzt zum eigenen Nachteil auswirkende Äußerung hätte man nicht tun dürfen);
d) Veranlassung zu etw. haben, geben:
wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde;
die Kollektion darf als ausgewogen angesehen werden;
nun darf (kann, muss) ich mich auch noch für euer Versehen entschuldigen;
wir dürfen mit einer Einnahme von 1 Million rechnen;
e) <nur im 2. Konjunktiv + Inf.> es ist wahrscheinlich, dass …:
diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben;
es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen;
es dürfte ein Gewitter geben;
f) (landsch.) brauchen (meist in Verbindung mit »nur, bloß«):
du darfst bloß ein Wort der Kritik sagen, dann gerät sie schon außer sich.
2. Vollverb; durfte, hat gedurft> die Erlaubnis zu etw. Bestimmtem, Vorgenanntem haben:
sie hat nicht gedurft;
darfst du das?;
ich durfte nicht ins Kino;
um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen.

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dụ̈r|fen <unr. V.; hat [mhd. durfen, dürfen, ahd. durfan, urspr. = brauchen, nötig haben]: 1. <mit Inf. als Modalverb; durfte, hat ... dürfen> a) die Erlaubnis haben, berechtigt, autorisiert sein, etw. zu tun: „Darf ich heute Nachmittag schwimmen gehen?“ - „Du darfst [schwimmen gehen]“; ich habe nicht kommen d.; Von Mitte Oktober an besserte sich sein Zustand, er durfte aufstehen (Jens, Mann 92); Als er Abitur machte, 1931, durfte er sich etwas wünschen (Böll, Adam 61); ich darf Sie bitten, das Formular auszufüllen (ich bitte Sie, ...); (in höflicher Ausdrucksweise, in Form einer Frage:) darf ich Sie bitten, das Formular auszufüllen?; darf ich bitten? (höfliche Form der Aufforderung zum Tanz, zum Essen, zum Betreten eines Raumes o. Ä.); (iron.:) darf man einmal fragen, wie lange das noch dauert?; b) drückt einen Wunsch, eine Bitte, eine Aufforderung aus (oft verneint): du darfst jetzt nicht aufgeben!; nein, nein, Albin, dir darf nichts passieren (Plievier, Stalingrad 184); R das darf doch nicht wahr sein (ugs.; das ist doch nicht zu fassen, nicht zu verstehen); c) die moralische Berechtigung, das Recht haben, etw. zu tun (verneint): du darfst Tiere nicht quälen!; das hätte er nicht tun d.!; das durfte nicht kommen, hätte nicht kommen d. (ugs.; die sich jetzt zum eigenen Nachteil auswirkende Äußerung hätte man nicht tun dürfen); d) Veranlassung zu etw. haben, geben: wir durften annehmen, dass der Film ein voller Erfolg werden würde; die Kollektion darf als ausgewogener Querschnitt durch die Sportmode angesehen werden; Wenn wir im UEFA-Pokal die dritte Runde erreichen, dürfen wir schon mit einer Einnahme von 1,5 Millionen Mark rechnen (Hamburger Abendblatt 27. 8. 85, 13); nun darf (kann, muss) ich mich auch noch für euer Versehen entschuldigen; e) <nur im 2. Konjunktiv + Inf.> es ist wahrscheinlich, dass ...: diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben; „Die notwendigen Waffen“, damit dürften ja wohl atomare Waffen gemeint sein (Dönhoff, Ära 19); es dürfte nicht schwer sein, das zu zeigen; es dürfte ein Gewitter geben; f) (landsch.) brauchen (meist in Verbindung mit „nur, bloß“): du darfst bloß ein Wort der Kritik sagen, dann gerät er schon außer sich. 2. Vollverb; durfte, hat gedurft> die Erlaubnis zu etw. Bestimmtem, Vorgenanntem haben: er hat nicht gedurft; ich darf es; darfst du das?; um diese Zeit dürfen die Kinder nicht mehr [zum Spielen] nach draußen; ich durfte nicht nach Hause; Meine Schwester und ich hätten eigentlich gar nicht auf den Spielplatz gedurft (Christiane, Zoo 24); dann hätte David ... womöglich aufs Gymnasium gedurft (Kant, Impressum 72).

Universal-Lexikon. 2012.