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Di|a|ko|nie 〈f. 19; unz.; ev. Kirche〉 soziale Arbeit in der Gemeinde
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Di|a|ko|nie, die; -, -n [lat. diaconia < griech. diakoni̓a = Dienst] (ev. Kirche):
[berufsmäßiger] Dienst an Hilfsbedürftigen (Krankenpflege, Fürsorge usw.):
in der D. arbeiten.
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Diakonie
[griechisch »Dienst«] die, -, evangelische Kirche: die biblisch begründete (u. a. Galaterbrief 5, 13) Wahrnahme sozialer Verantwortung durch die Kirche im Rahmen institutionalisierter eigener sozialer Dienste; im 19. Jahrhundert überwiegend in den »klassischen« Formen der Krankenpflege, Jugend- und Altenfürsorge, seit Mitte des 20. Jahrhunderts darüber hinaus zunehmend auch in einer wachsenden Zahl zielgruppenbezogener Hilfsangebote für soziale Randgruppen. Als kirchliche Aufgabe (Dienst am bedürftigen Nächsten) ist die Diakonie theologisch in der Nachfolge Christi und der christlichen Nächstenliebe begründet. - Seit Ende der 1960er-Jahre verwendet die evangelische Sozialethik auch den Begriff der gesellschaftlichen beziehungsweise sozialen Diakonie (in den 1970er-Jahren auch politischen Diakonie). Im Unterschied zur karitativen Diakonie, die sich in ihrem pflegerischen Handeln in erster Linie dem Not leidenden Einzelnen zuwendet, bezieht sich die gesellschaftliche Diakonie auf den Menschen in seiner institutionellen Existenz. In ihrem Anspruch und Wirken setzt sie sich auf Grundlage des christlichen Menschenbildes für Lebensverhältnisse ein, die jedem Menschen ein Leben in sozialer Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit ermöglichen. - Katholische Kirche Karitas.
H.-G. Ziebertz: Sozialarbeit u. D. (1993);
D. Starnitzke: D. als soziales System (1996).
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Di|a|ko|nie, die; - [lat. diaconia < griech. diakonía = Dienst] (ev. Kirche): [berufsmäßiger] Dienst an Hilfsbedürftigen (Krankenpflege, Fürsorge usw.): in der D. arbeiten.
Universal-Lexikon. 2012.