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Fürsorge
Aufsicht; Verfügungsgewalt; Schutz; Fürsorglichkeit; Verantwortung; Obhut; Sorge; Armenpflege; Wohlfahrt; Diakonie; Sozialfürsorge

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Für|sor|ge ['fy:ɐ̯zɔrgə], die; -:
1. Pflege, Hilfe, die man jmdm. zuteilwerden lässt:
nur durch ihre Fürsorge ist der Kranke wieder gesund geworden.
Syn.: Obhut (geh.), Sorge.
2. (veraltend) öffentliche, organisierte Hilfstätigkeit zur Unterstützung in Notsituationen od. besonderen Lebenslagen:
die Fürsorge zahlt ihr eine Unterstützung.
Zus.: Jugendfürsorge.

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Für|sor|ge 〈f. 19; unz.〉
1. (staatl. od. private) organisierte Hilfstätigkeit für Bedürftige (Alters\Fürsorge, Kranken\Fürsorge)
2. 〈allg.〉 Sorge für das Wohl des anderen
● liebevolle, zärtliche \Fürsorge

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Für|sor|ge , die; - [mhd. vürsorge = Besorgnis vor Zukünftigem, die heutige Bed. seit dem 16. Jh.]:
1. tätige Bemühung um jmdn., der ihrer bedarf:
elterliche F.
2.
a) öffentliche, organisierte Hilfstätigkeit zur Unterstützung in Notsituationen od. besonderen Lebenslagen;
b) (veraltend) Einrichtung der öffentlichen Fürsorge (2 a); Sozialamt:
Kinder der F. übergeben;
c) (ugs.) Fürsorgeunterstützung:
von der F. leben.

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Fürsorge,
 
Unterstützung aus kollektiven Mitteln bei individueller Notlage, die nicht durch Selbsthilfe oder Leistungen anderer Unterhaltspflichtiger behoben werden kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sowohl die soziale und karitative Arbeit der freien Wohlfahrtsverbände als auch die staatliche Sozialhilfe (»öffentliche Fürsorge«), die überwiegend im Bundessozialhilfegesetz geregelt wird, Fürsorge genannt. Als amtliche Bezeichnung tritt der Begriff nur noch in Spezialbereichen (z. B. Kriegsopferfürsorge) auf.

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Für|sor|ge, die; - [mhd. vürsorge = Besorgnis vor Zukünftigem, die heutige Bed. seit dem 16. Jh.]: 1. tätige Bemühung um jmdn., der ihrer bedarf: liebende, mütterliche, elterliche F.; Er ist ein Mensch, der unsere besondere F. nötig hat (Kirst, Aufruhr 12); mein ... Freund ..., der mit ständiger F. mir zugewandt war (Buber, Gog 51); die hingebende F. des Monarchen ... für das Wohl der Untertanen (Fraenkel, Staat 19). 2. a) öffentliche, organisierte Hilfstätigkeit zur Unterstützung in Notsituationen od. besonderen Lebenslagen: Unterstützungen aus Mitteln der öffentlichen F.; b) (veraltend) Einrichtung[en] der öffentlichen ↑Fürsorge (2 a); Sozialamt: Machen Sie einen Antrag bei der F. (Böll, Haus 34); Kinder der F. übergeben; Die Rupp wird ihr fünftes Kind im Gefängnishospital gebären ... Die vier Kinder zu Hause werden in F. kommen (Baum, Paris 35); c) (ugs.) Fürsorgeunterstützung: er bekommt [monatlich 400 Mark] F.; von der F. leben.

Universal-Lexikon. 2012.