Akademik

Sozialethik
So|zi|al|ethik 〈f. 20; unz.〉
1. das sittliche Wollen auf der Grundlage des Gemeinschaftsbewusstseins
2. Lehre von den ethischen Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft

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So|zi|al|ethik, die <o. Pl.>:
Lehre von den sittlichen Pflichten des Menschen gegenüber der Gesellschaft, gegenüber dem Gemeinschaftsleben.

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Sozial|ethik,
 
1868 von dem baltischen lutherischen Theologen Alexander von Oettingen (* 1827, ✝ 1906) geprägter Begriff für die Konzeption einer Ethik, die die sittlichen Normen und Prinzipien menschlichen Handelns im institutionalisierten und nicht institutionalisierten Rahmen gesellschaftlichen Lebens untersucht. Im Unterschied zur Individualethik, die sich mit den Werten und Normen für das Verhalten des Individuums gegenüber sich selbst, gegenüber anderen Menschen (und auch gegenüber Gott) beschäftigt, will die Sozialethik die ethischen Grundsätze und Leitbilder gesellschaftlichen Lebens ermitteln, wie sie in den verschiedenen Lebensordnungen (z. B. Familie, Ehe, Schule, Wirtschaft, Recht) zum Ausdruck kommen. V. a. im Umkreis der evangelischen Soziallehre verbindet sich mit der Sozialethik der Gedanke, dass ethische Probleme erst im Zusammenleben der Menschen und dessen institutioneller Regelung entstehen, d. h., dass alle Ethik Sozialethik ist. Im Verständnis der katholischen Soziallehre bezeichnet der Begriff ein Teilgebiet der Ethik, das neben der Individualethik besteht. Hiernach legt die Sozialethik die Pflichten von Gruppen (Familie, Verbände, Gesellschaft) und die gegenseitigen Pflichten von Gruppen dar.

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So|zi|al|ethik, die <o. Pl.>: Lehre von den sittlichen Pflichten des Menschen gegenüber der Gesellschaft, gegenüber dem Gemeinschaftsleben.

Universal-Lexikon. 2012.