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Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,
 
Abkürzung BfA, öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung, Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten in Deutschland, Sitz: Berlin; errichtet durch Gesetz vom 7. 8. 1953 als Nachfolgerin der ehemaligen Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Organe der BfA sind die Vertreterversammlung und der Vorstand, die je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber bestehen. Die Aufsicht führt das Bundesversicherungsamt (§§ 29 ff., 90 Sozialgesetzbuch IV).

Universal-Lexikon. 2012.