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Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften,
 
die Träger der seit dem 1. 10. 1885 in Deutschland bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung, bei der die Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften gehören die Unfallverhütung (Prävention), die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation) und die Gewährung finanzieller Leistungen (Renten). Neben Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen werden zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften überwachen deren Einhaltung und beraten die Betriebe in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die gesetzliche Unfallversicherung löste die vor 1885 bestehende private Haftpflicht der Unternehmer ab. Daher tragen die Unternehmen die Beiträge zu den Berufsgenossenschaften allein. Die Finanzierung erfolgt nach dem Umlageverfahren. Die Beitragshöhe richtet sich maßgeblich nach der Häufigkeit von Unfällen und Berufskrankheiten im Unternehmen und der Branche, sodass erfolgreiche Unfallverhütung die Beitragslast reduziert. Die 35 nach Wirtschaftszweigen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Selbstverwaltungskörperschaften, deren Organe paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt sind. Zu den Leistungen Unfallversicherung.
 
Die Organe der 21 landwirtschaftlichen, nach Regionen gegliederten Berufsgenossenschaften sind drittelparitätisch mit Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und selbstständiger Landwirte ohne fremde Arbeitskräfte besetzt. Im Gegensatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften erhalten die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften finanzielle Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt (1993: 615 Mio. DM bei Gesamtaufwendungen von 1,7 Mrd. DM). Es wurden (1993) 166 000 Verletzten- und 17 000 Hinterbliebenenrenten gezahlt.

Universal-Lexikon. 2012.