Akademik

aufbrummen
auferlegen; aufhalsen (umgangssprachlich); oktruieren; aufdrücken; aufbürden; aufzwingen

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auf||brum|men 〈V. tr.; hat; umg.〉 zuteilen, auferlegen ● jmdm. eine Strafe, Strafarbeit \aufbrummen; drei Stunden Arrest aufgebrummt bekommen

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auf|brum|men <sw. V.>:
1. <hat> plötzlich, kurz brummen:
das Nebelhorn brummte mehrmals auf.
2. <hat> (ugs.) (als Strafe o. Ä.) auferlegen:
jmdm. Arrest, Zwangsarbeit a.;
wir bekamen eine Strafarbeit aufgebrummt;
jmdm. die Kosten für etw. a.
3. <ist>
a) (ugs.) auffahren, mit etw. zusammenstoßen;
b) (Seemannsspr.) auf Grund geraten.

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auf|brum|men <sw. V.>: 1. plötzlich, kurz brummen <hat>: das Nebelhorn brummte mehrmals auf. 2. (ugs.) (als Strafe o. Ä.) auferlegen <hat>: jmdm. Arrest, Zwangsarbeit a.; Trotz der Vorstrafen bekommt er nur zwei Wochen über dem Mindestmaß aufgebrummt (SZ 6. 7. 98, 5); wir bekamen eine Strafarbeit aufgebrummt; jmdm. die Kosten für etw. a. 3. <ist> a) (ugs.) auffahren, mit etw. zusammenstoßen: er ist auf meinen Wagen aufgebrummt; b) (Seemannsspr.) auf Grund geraten: das Schiff brummte auf; Och, wir werden wohl noch öfter a. (Hausmann, Abel 33).

Universal-Lexikon. 2012.