Althusius,
Johannes, Rechtsgelehrter, * Diedenshausen (heute zu Bad Berleburg) 1557, ✝ Emden 12. 8. 1638; wurde 1586 Professor in Herborn, 1604 Stadtsyndikus in Emden. Auf der Grundlage des kalvinistischen Determinismus entwickelte er unter dem Namen »Politik« eine systematische Soziallehre, die alles gesellschaftliche Leben auf eine ursprüngliche Bereitschaft des Menschen zur »Symbiose«, zur Lebensgemeinschaft mit anderen (lateinisch »consociatio«), zurückführt; sie spricht die höchste Gewalt im Staat (»maiestas«) unveräußerlich und unteilbar dem Volk zu (Volkssouveränität), das grundlegende Bürgerfreiheiten und die Achtung religiöser Gewissensüberzeugungen beanspruchen könne. Das Recht zum Regieren ist durch (Herrschafts-)Vertrag auf die Obrigkeit nur delegiert (Repräsentationsprinzip), sodass das Volk ein Widerstandsrecht gegen eine tyrannische Obrigkeit hat. Er empfahl die Überwachung der Amtsträger durch Ephoren, die selbst keine Staatsgeschäfte ausüben sollten. Formal erstellte Althusius erstmals ein vom römischen Recht unabhängiges Rechtssystem, das die Begriffe aus fortschreitender Ableitung gewann.
Werke: Jurisprudentiae Romanae libri duo. .. (1586, erweitert in: Dicaeologicae libri tres. .., 1617); Politica methodice digesta. .. (1603, 31614).
Universal-Lexikon. 2012.