Tran|sit|ab|kom|men, das:
zwischenstaatliches Abkommen über den Transitverkehr.
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Transit|abkommen,
allgemein ein zwischenstaatliches Abkommen im Bereich des Personen- und Güterverkehrs über die erleichterte Benutzung von Verkehrswegen; im engeren Sinn Bezeichnung für das Verwaltungsabkommen vom 17. 12. 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (in Kraft seit 3. 6. 1972); regelte in Ausführung des Berlinabkommens (3. 9. 1971 und unabhängig von diesem) die Modalitäten des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) über das Gebiet der DDR mit dem Ziel der Erleichterung des Transitverkehrs; parallel zu diesem Vertrag schlossen die Regierung der DDR und der Senat von Berlin (West) einen separaten Vertrag in gleicher Sache ab, da die Regierung der DDR Berlin (West) als völkerrechtlich eigenes Gebiet betrachtete. Das Transitabkommen erlosch mit der Wiedervereinigung Deutschlands (3. 10. 1990).
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Tran|sit|ab|kom|men, das: zwischenstaatliches Abkommen über den Transitverkehr: 11. Dezember 1971 Deutsch-deutsches T. unterzeichnet (Focus 18, 1999, 160).
Universal-Lexikon. 2012.