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ent|beh|ren [ɛnt'be:rən]:a) <tr.; hat auf jmdn., etwas unfreiwillig verzichten müssen, (jmdn., etwas) nicht haben, nicht bekommen:
wir haben diese Freiheit schmerzlich entbehrt; er kann ihn, seinen Rat nicht entbehren; sie hat in ihrer Kindheit viel entbehren müssen.
diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage; seine übertriebene Angst entbehrt nicht einer gewissen Komik (ist recht komisch).
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ent|beh|ren 〈V. tr. u. V. intr.; hat; m. Akk. od. Gen.〉 nicht haben, was man gern hätte, Mangel leiden an, vermissen ● ich entbehre es sehr; diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage; der Anblick entbehrte nicht einer gewissen Komik 〈einfacher〉 war etwas komisch; sie müssen das Nötigste \entbehren; des Trostes, des Zuspruchs \entbehren; etwas od. jmdn. (nicht) \entbehren können [<ahd. inberan = beran mit verneinender Vorsilbe <germ. *ne, *ni; eigtl. „nicht tragen, nicht haben“; → Bahre]
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ent|beh|ren <sw. V.; hat [mhd. enbern, ahd. inberan, eigtl. = nicht (bei sich) tragen, zu mhd. bern, ahd. beran, ↑ gebären]:
1.
a) (geh.) [ver]missen:
sie entbehrt schmerzlich ihren Freund;
b) auf jmdn., etw. verzichten, ohne jmdn., etw. auskommen:
ich kann das Buch nicht länger e.;
er hat in seiner Jugend viel[es] e. müssen.
2. (geh.) ohne etw. sein, einer Sache ermangeln:
diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage;
das entbehrt nicht einer gewissen Komik (es ist recht komisch).
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ent|beh|ren <sw. V.; hat [mhd. enbern, ahd. inberan, eigtl. = nicht (bei sich) tragen, zu mhd. bern, ahd. beran, ↑gebären]: 1. a) (geh.) [ver]missen: sie entbehrt schmerzlich ihren Freund; Man sah sich daher selten, entbehrte sich aber auch nicht (Brückner, Quints 116); b) auf jmdn., etw. verzichten, ohne jmdn., etw. auskommen: ich kann das Buch nicht länger e.; er hat in seiner Jugend viel[es] e. müssen; <auch o. Obj.:> man muss e. lernen. 2. (geh.) ohne etw. sein, einer Sache ermangeln: diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage, jedes Verständnisses; er entbehrt nicht der Intelligenz (er ist recht intelligent); das entbehrt nicht einer gewissen Komik (es ist recht komisch); Diese äußere Stimmigkeit entbehrte einer adäquaten inneren Richtigkeit der Aufführung (NZZ 19. 8. 83, 31).
Universal-Lexikon. 2012.