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Bah|re ['ba:rə], die; -, -n:einem leichten, schmalen Bett ähnliches Gestell, auf dem Kranke, Verletzte oder Tote transportiert werden können:
sie legten den Verletzten auf eine Bahre.
Syn.: Tragbahre, ↑ Trage.
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Bah|re 〈f. 19〉 längl. Traggestell für Kranke, Verletzte od. Tote (Trag\Bahre, Toten\Bahre) ● von der Wiege bis zur \Bahre von Anfang bis Ende des Lebens [<ahd. bara, engl. bier; zu germ. *ber- <idg. *bher- „tragen“; verwandt mit Bürde, entbehren, Gebärde, -bar]
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a) Tragbahre;
b) Totenbahre.
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Bahre
[zu althochdeutsch beran »tragen«], Traggestell; früher Bezeichnung für Krankentrage; heute hauptsächlich die leichte trag- oder fahrbare bettähnliche Vorrichtung zum Transport von Toten (Totenbahre). Bei der feierlichen Totenbestattung wurde über den in der Kirche aufgestellten Sarg oder Katafalk ein Bahrtuch gebreitet. Diese alte Sitte ist durch mittelalterliche Miniaturen reich belegt. Bruderschaften und Zünfte besaßen für ihre Mitglieder reich ausgestattete Bahrtücher. Der Brauch wird heute in Mitteleuropa in der katholischen Kirche nicht mehr geübt.
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Universal-Lexikon. 2012.