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Musiklehre
Mu|sik|leh|re, die:
a) <o. Pl.> allgemeine Lehre von der Musik in Bezug auf die Grundbegriffe der Akustik, Notation, Melodie, Harmonik, der Formen u. a.;
b) Werk, Lehrbuch, das eine Darstellung der Musiklehre enthält.

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Musik|lehre,
 
die Gesamtheit der theoretischen Fächer, die als Grundlage des Komponierens und des Musikverstehens angesehen werden. Die Musiklehre entstand aus den musikalischen Handwerkslehren (Kontrapunkt-, Generalbass-, Harmonielehren) des 18. Jahrhunderts (J. Mattheson, F. Marpurg u. a.). Seit dem frühen 19. Jahrhundert entstanden große Kompositionslehren, die die Einzelgebiete der älteren Handwerkslehren erschöpfend zusammenfassen, z. B. »Die Lehre von der musikalischen Komposition« (1837-47, 4 Bände) von A. B. Marx, »Die Grundsätze der musikalischen Komposition« (1853-54, 3 Bände) von S. Sechter, »Große Kompositionslehre« (1902-13, 3 Bände) von H. Riemann, »Neue musikalische Theorien und Phantasien« (1906-35, 4 Teile) von H. Schenker. - Ferner ist Musiklehre auch Bezeichnung für die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Musik (allgemeine Musiklehre, Elementarlehre). Dazu gehören Notationen, Intervall-, (einfache) Akkord- und Tonartenlehre, Grundzüge der Formenlehre, der Musikgeschichte und der Akustik. Bei der Aufnahme eines Musikstudiums werden diese Grundkenntnisse vorausgesetzt.
 
Literatur:
 
C. Kühn: M. (1981);
 H. Grabner: Allg. M. (191994);
 C. Hempel: Neue allg. M. (1997).
 

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Mu|sik|leh|re, die: a) <o. Pl.> allgemeine Lehre von der Musik in Bezug auf die Grundbegriffe der Akustik, Notation, Melodie, Harmonik, der Formen u. a.; b) Werk, Lehrbuch, das eine Darstellung der Musiklehre enthält.

Universal-Lexikon. 2012.