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aus|ge|schlos|sen ['au̮sgəʃlɔsn̩]:in den Wendungen etwas ist ausgeschlossen: etwas ist nicht möglich, kann nicht [vorgekommen] sein:
ein Irrtum ist ausgeschlossen;
etwas für ausgeschlossen halten: etwas für nicht möglich, undenkbar halten, an die Richtigkeit einer Nachricht o. Ä. nicht glauben:
dass er dieses Unglück verschuldet hat, halte ich für ausgeschlossen.
Syn.: etwas ↑ ausschließen.
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aus|ge|schlos|sen 〈Adj.〉 unmöglich ● \ausgeschlossen! kommt nicht in Frage!; das ist ganz \ausgeschlossen; es ist völlig \ausgeschlossen, dass ...; →a. ausschließen
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unmöglich, undenkbar:
es ist nicht [ganz] a., dass sie noch kommt;
a.! (das kommt nicht infrage!);
etw. für a. halten, für a. erklären.
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aus|ge|schlos|sen [auch: '——'——] <Adj.> [zu ↑ausschließen (4)]: unmöglich, undenkbar: es ist nicht [ganz] a., dass sie noch kommt; a.! (das kommt nicht infrage!); etw. für a. halten, für a. erklären; „Ausgeschlossen, dass Sie das rausfinden“, sage ich (Remarque, Obelisk 344); <subst.:> Ein Ausgeschlossen ... gibt es für uns Ärzte nicht (Noack, Prozesse 215).
Universal-Lexikon. 2012.