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un|durch|führ|bar 〈a. [′——] Adj.〉 nicht durchführbar, so beschaffen, dass man es nicht durchführen kann (Plan, Vorhaben)
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un|durch|führ|bar [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
nicht durchführbar:
-e Pläne;
der Plan, das Vorhaben erwies sich als u.
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un|durch|führ|bar [auch: '- - - -] <Adj.>: nicht durchführbar: -e Pläne; der Plan erwies sich als u.; wenn schon das Aufhören mit dem Rauchen als u. angesehen wird (Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 24).
Universal-Lexikon. 2012.