Lụft|rein|hal|tung, die:
Teilbereich des Umweltschutzes, der sich mit gesetzlichen Maßnahmen u. technischen Entwicklungen zur Verringerung der Schadstoffimmissionen befasst.
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Luftreinhaltung,
Teilbereich des Umweltschutzes, der sich mit gesetzlichen Maßnahmen und technischen Entwicklungen zur Verringerung der Schadstoffemissionen und -immissionen befasst. Im Bundesimmissionsschutzgesetz sind die wichtigsten Vorschriften, in der TA Luft konkrete technische Verfahren zu ihrer Realisierung enthalten. Regelmäßige Überwachung der Luftverunreinigung durch physikalisch-chemische Messmethoden und Beobachtung von Bioindikatoren ermöglichen die Erstellung eines Immissionskatasters.
Nach dem Verursacherprinzip ist der Emittent für die Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffimmissionen verantwortlich. Hierzu gehören z. B. Entstaubung (Entstaubungsverfahren), der Einsatz von Katalysatoren, die Einschränkung des Lösungsmittelverbrauchs in Lacken, der Ersatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) als Treibgas in Spraydosen durch andere Stoffe.
Nach einem Smogplan können für bestimmte Gebiete bei Inversionswetterlagen (Inversion) Kraftfahrzeugverkehr und Betrieb von Feuerungsanlagen eingeschränkt werden. Weiterhin wurden 1985 mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes die gesetzlichen Grundlagen für eine Sanierung von Altanlagen geschaffen.
In Deutschland umfasst das Luftmessnetz etwa 250 automatische Stationen, die fortlaufende Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, Kohlenmonoxid, Ozon und Schwebstoffen vornehmen. Die Messergebnisse werden einem zentralen Rechner übermittelt, der eine Echtzeitdatenverarbeitung sowie Halbstunden- oder Tagesmittelwerte errechnet. Neben den Messnetzen in Untersuchungs- und Ballungsgebieten haben die Bundesländer auch Messstationen in solchen Gebieten errichtet, in denen Waldschäden aufgetreten sind. Seit den 80er-Jahren wurden außerdem vermehrt Daten zu grenzüberschreitenden Luftverschmutzungen und zu Schadstoffkonzentrationen in verschiedenen Atmosphärenschichten ermittelt. Internationale Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung wurden in mehreren so genannten Protokollen (Helsinki-Protokoll, Montrealer Protokoll, Sofia-Protokoll, Genfer Protokoll, Oslo-Protokoll) beschlossen. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, ihre nationalen jährlichen Schwefelemissionen oder deren grenzüberschreitenden Transport bis zum Jahr 2000 um 83 % und bis zum Jahr 2005 um 87 % des Standes von 1980 zu reduzieren und Produktion sowie Verbrauch von FCKW und anderer die Ozonschicht schädigender Stoffe bis 1999 um 50 % zu verringern. Das Oslo-Protokoll wurde bis 1996 erst von drei Staaten (darunter Deutschland) ratifiziert.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Luftreinhaltung durch Abscheider
Luftreinhaltung durch Filter
Luftverschmutzung und ihre Folgen
Luftreinhaltung: Technische Maßnahmen
Staubabscheider: Damit staubhaltige Luft sauber wird
Abtrennung gasförmiger Luftverunreinigungen
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Lụft|rein|hal|tung, die: Teilbereich des Umweltschutzes, der sich mit gesetzlichen Maßnahmen u. technischen Entwicklungen zur Verringerung der Schadstoffimmissionen befasst.
Universal-Lexikon. 2012.