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Informationsrecht
In|for|ma|ti|ons|recht, das:
Recht, informiert zu werden, Recht auf Information.

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Informationsrecht,
 
Recht: 1) allgemein das Recht auf formulierte Unterrichtung und Vermittlung bestimmter Kenntnisse. Aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen besteht eine Vielzahl besonderer Informationsrechte, z. B. im Arbeitsrecht der Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber, im Prozessrecht das Recht der Parteien und ihrer Bevollmächtigten oder des Verteidigers auf Akteneinsicht, im Strafverfahren das Recht der Staatsanwaltschaft gegenüber anderen Behörden auf Auskunftserteilung, im Steuerrecht die Befugnis des Finanzamtes, vom Steuerpflichtigen Auskunft über die Besteuerungsgrundlage zu fordern; 2) im Staatsrecht Informationsfreiheit.

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In|for|ma|ti|ons|recht, das: Recht, informiert zu werden, Recht auf Information.

Universal-Lexikon. 2012.