Haus|wirt|schaf|ter, der:
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Hauswirtschafter,
Berufsbezeichnung in Deutschland für die in ländlichen oder städtischen Haushalten, Familien- oder Großhaushalten Tätigen, wo sie u. a. die Vorratshaltung, die Wohnungs- und Textilpflege, die Verköstigung und die Rechnungsführung erledigen. Hauswirtschafter mit Schwerpunkt ländlicher Hauswirtschaft müssen außerdem über Kenntnisse in der Landwirtschaft, im Obst- und Gemüsebau, in der Geflügelzucht und der Milchwirtschaft verfügen, um u. a. die Verwertung, Lagerung oder Konservierung landwirtschaftlicher Eigenerzeugnisse zu bewältigen. Tätigkeiten als Hauswirtschafter sind in der Regel Voraussetzung für die Ausbildung zum städtischen oder ländlichen Hauswirtschaftsleiter, dessen Ausbildung wie auch die Zugangsvoraussetzungen länderunterschiedlich geregelt sind.
Universal-Lexikon. 2012.