Haus|wirt|schaft 〈f. 20; unz.〉
1. Bewirtschaftung, Führung eines Haushalts
2. 〈DDR〉 Nebenwirtschaft von LPG-Mitgliedern für den persönlichen Bedarf u. als Zusatzeinkommen; Sy Hofwirtschaft
● die \Hauswirtschaft erlernen, führen
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Haus|wirt|schaft, die:
1. <o. Pl.> selbstständige Wirtschaftsführung, Bewirtschaftung eines privaten Haushalts, einer Pflegeeinrichtung o. Ä.
2. (Wirtsch.) Wirtschaftsform (als erste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung), bei der ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird.
3. (DDR) persönliches Eigentum der Genossenschaftsbauern an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Viehbeständen, Wirtschafts- u. Wohngebäuden u. an Wirtschaftsgeräten.
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Hauswirtschaft,
1) allgemein: die selbstständige Wirtschaftsführung in einem Privathaushalt (Haushalt), einem Anstaltshaushalt oder in kleineren Gewerbebetrieben. Grundlegende Zielsetzung einer Hauswirtschaft im Hinblick auf einen privaten Haushalt ist es, die zur Befriedigung eines bestimmten Lebensstandards nötigen Güter und Dienstleistungen verfügbar zu machen, sei es, indem das Haushaltseinkommen (als die wesentliche Bestimmungsgröße) wirtschaftlich optimal zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen eingesetzt wird, sei es, dass die Deckung des Eigenbedarfs erhöht wird, indem im Rahmen der Haushaltsproduktion (Hausarbeit) Eigenleistungen erbracht werden. Instrumente einer rationellen Hauswirtschaft sind das Haushaltsbuch und das Haushaltsbudget. In einem engeren, primär wirtschaftswissenschaftlichen Verständnis ist die Hauswirtschaft Gegenstand der Haushaltswissenschaft; in einem weiteren, mehr interdisziplinären Sinne ist sie Gegenstand der Haushalts- und Ernährungswissenschaften.
2) Volkswirtschaftslehre: geschlossene Hauswirtschaft, erste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung, auf der die Wirtschaftssubjekte im Rahmen der Hausgemeinschaft (Familie, Sippe) ausschließlich für den Eigenbedarf produzieren; Arbeitsteilung mit anderen Wirtschaftseinheiten existiert nicht. Der Begriff der geschlossenen Hauswirtschaft geht auf K. Bücher zurück (Wirtschaftsstufen).
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Haus|wirt|schaft, die: 1. <o. Pl.> selbstständige Wirtschaftsführung, Bewirtschaftung eines privaten Haushalts. 2. (Wirtsch.) Wirtschaftsform (als erste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung), bei der ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird. 3. (DDR) persönliches Eigentum der Genossenschaftsbauern an landwirtschaftlichen Nutzflächen, Viehbeständen, Wirtschafts- u. Wohngebäuden u. an Wirtschaftsgeräten.
Universal-Lexikon. 2012.